Zusammenfassung des Urteils 00.066.883: Kreisgericht St.Gallen
Der Beschwerdeführer, B.________, hat Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Tätlichkeiten gegen seinen Bruder, A.________, erhoben. Die Regionalstaatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau hatte das Verfahren eingestellt, woraufhin B.________ Beschwerde einreichte. Er schildert, wie A.________ ihm einen Schlag versetzt hat, nachdem es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war. Das Gericht entscheidet, dass es sich um eine Retorsion handelte und keine Bestrafung des Beschuldigten erforderlich ist. Die Beschwerde wird abgewiesen, und B.________ muss die Verfahrenskosten von CHF 600.00 tragen.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.066.883 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung |
Datum: | 25.03.2022 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Im Verfahren A. M. gegen Khalil Mouawad, wohnhaft in US-22202 Virginia, wird festgestellt, dass Khalil Mouawad innert der gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Säumnisfolgen kein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnet und auch keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Zustellung aller weiteren gerichtlichen Sendungen erfolgt damit wie angedroht durch öffentliche Bekanntmachung auf der Pub[…] |
Schlagwörter : | Stellungnahme; Khalil; Mouawad; Zustellung; Frist; Nachfrist; Unterhalt; Verfahren; Virginia; Frist; Hinweis; Sauml;umnisfolgen; Zustellungsdomizil; Schweiz; Sendungen; Ouml;ffentliche; Bekanntmachung; Publikationsplattform; Kantons; StGallen; StGaller; Gemeinden; Kreisgericht; Werdenberg-Sarganserland |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Im Verfahren A. M. gegen Khalil Mouawad, wohnhaft in US-22202 Virginia, wird festgestellt, dass Khalil Mouawad innert der gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Säumnisfolgen kein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnet und auch keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Zustellung aller weiteren gerichtlichen Sendungen erfolgt damit wie angedroht durch öffentliche Bekanntmachung auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden. Es wird Khalil Mouawad eine Nachfrist von 10 Tagen angesetzt, um seine Stellungnahme einzureichen.
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