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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.066.883: Kreisgericht St.Gallen

Der Beschwerdeführer, B.________, hat Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Tätlichkeiten gegen seinen Bruder, A.________, erhoben. Die Regionalstaatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau hatte das Verfahren eingestellt, woraufhin B.________ Beschwerde einreichte. Er schildert, wie A.________ ihm einen Schlag versetzt hat, nachdem es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war. Das Gericht entscheidet, dass es sich um eine Retorsion handelte und keine Bestrafung des Beschuldigten erforderlich ist. Die Beschwerde wird abgewiesen, und B.________ muss die Verfahrenskosten von CHF 600.00 tragen.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.066.883

Kanton:SG
Fallnummer:00.066.883
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.066.883 vom 25.03.2022 (SG)
Datum:25.03.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Verfahren A. M. gegen Khalil Mouawad, wohnhaft in US-22202 Virginia, wird festgestellt, dass Khalil Mouawad innert der gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Säumnisfolgen kein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnet und auch keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Zustellung aller weiteren gerichtlichen Sendungen erfolgt damit wie angedroht durch öffentliche Bekanntmachung auf der Pub[…]
Schlagwörter : Stellungnahme; Khalil; Mouawad; Zustellung; Frist; Nachfrist; Unterhalt; Verfahren; Virginia; Frist; Hinweis; Sauml;umnisfolgen; Zustellungsdomizil; Schweiz; Sendungen; Ouml;ffentliche; Bekanntmachung; Publikationsplattform; Kantons; StGallen; StGaller; Gemeinden; Kreisgericht; Werdenberg-Sarganserland
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.066.883

Nachfrist zur Stellungnahme betreffend Unterhalt

Im Verfahren A. M. gegen Khalil Mouawad, wohnhaft in US-22202 Virginia, wird festgestellt, dass Khalil Mouawad innert der gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Säumnisfolgen kein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnet und auch keine Stellungnahme eingereicht hat. Die Zustellung aller weiteren gerichtlichen Sendungen erfolgt damit wie angedroht durch öffentliche Bekanntmachung auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden. Es wird Khalil Mouawad eine Nachfrist von 10 Tagen angesetzt, um seine Stellungnahme einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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