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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.066.776: Kreisgericht St.Gallen

Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnete eine Untersuchung gegen A.________ wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft, die eine DNA-Profil-Erstellung anordnete. Die Beschwerdekammer in Strafsachen entschied, dass die Beschwerde abgewiesen wird, da ein hinreichender Tatverdacht gegen A.________ besteht. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von CHF 1‘500.00 werden A.________ auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.066.776

Kanton:SG
Fallnummer:00.066.776
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.066.776 vom 24.03.2022 (SG)
Datum:24.03.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Verfahren M. F. gegen Zoran Fuchs-Mitrovic, geb. 3. September 1965 in Zvornik / Bosnien und Herzegowina, von Bosnien und Herzegowina, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung, Verfahrensnummer IN.2021.160-SCM/SG1ZK-SLA, hat das Kreisgericht St.Gallen, I. Zivilkammer, am 1. März 2022 wie folgt entschieden: | - Die Ehe von M. F. und Zoran Fuchs-Mitrovic wird geschieden. | - Die Ehegatten[…]
Schlagwörter : Entscheid; Zoran; Fuchs-Mitrovic; Kreisgericht; StGallen; Entscheids; Verfahren; Bosnien; Herzegowina; Mauml;rz; Ehegatten; Vorsorge; Begruuml;ndung; Publikation; Urteilsveröffentlichung; Zvornik; Aufenthaltes; Ehescheidung; Verfahrensnummer; -SCM/SG; ZK-SLA; Zivilkammer; Ouml;nlichen; Unterhaltsbeitrauml;ge; Uuml;terrechtlich; Saldo; Anspruuml;che; Mangels; Guthabens; Vorsorgeausgleich
Rechtsnorm:Art. 239 ZPO ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.066.776

Urteilsveröffentlichung

Im Verfahren M. F. gegen Zoran Fuchs-Mitrovic, geb. 3. September 1965 in Zvornik / Bosnien und Herzegowina, von Bosnien und Herzegowina, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung, Verfahrensnummer IN.2021.160-SCM/SG1ZK-SLA, hat das Kreisgericht St.Gallen, I. Zivilkammer, am 1. März 2022 wie folgt entschieden:

  1. Die Ehe von M. F. und Zoran Fuchs-Mitrovic wird geschieden.
  2. Die Ehegatten schulden sich gegenseitig keine persönlichen Unterhaltsbeiträge.
  3. M. F. und Zoran Fuchs-Mitrovic sind güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt.
  4. Mangels Guthabens der Ehegatten aus beruflicher Vorsorge ist kein Vorsorgeausgleich vorzunehmen.
  5. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 (inkl. Publikationskosten) werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die Kosten der Ehefrau trägt zufolge Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege vorerst der Staat.
  6. Parteikosten werden keine verlegt.

Hinweis: Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids bzw. dessen Publikation verlangt. Diesfalls erhöht sich die Entscheidgebühr von Fr. 2'000.00 auf Fr. 3'000.00 und der Kostenspruch wird entsprechend angepasst (Art. 12 GKV). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig und vollstreckbar.

St.Gallen, 23. März 2022                                      Die Kreisgerichtskanzlei

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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