E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.066.585: Kreisgericht St.Gallen

Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren wegen Betrugs gegen A.________, der sich seit dem 24. Januar 2018 in Untersuchungshaft befindet. Das Zwangsmassnahmengericht lehnte sein Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 23. Mai 2018. A.________ erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass Flucht- und Kollusionsgefahr bestehe, da A.________ Verbindungen zu einer Betrügerbande habe. Die Beschwerdekammer entscheidet, dass die Verlängerung der Untersuchungshaft verhältnismässig ist und weist die Beschwerde ab. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von CHF 1‘500.00 werden A.________ auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.066.585

Kanton:SG
Fallnummer:00.066.585
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.066.585 vom 24.03.2022 (SG)
Datum:24.03.2022
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Verfahren R. T. gegen Abraham Tekle, von Eritrea, unbekannten Aufenthaltes und gegen S. T., geb. 1. Februar 1985 in Adi Mekeda/Eritrea, von Eritrea, betreffend Anfechtung der Vaterschaftsvermutung, Verfahrensnummer VV.2021.135-SCM/SG1ZE-SLA, und im Verfahren von R. T. betreffend unentgeltliche Rechtspflege, Verfahrensnummer UP.2021.271-SCM/SG1F-SLA betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspfle[…]
Schlagwörter : StGallen; Verfahren; Abraham; Tekle; Entscheid; Berufung; Gericht; Eritrea; Rechtspflege; Mauml;rz; Uuml;r; Kreisgericht; Verfahrensnummer; -SCM/SG; Gesuch; Kreisgerichts; Entscheids; Uuml;ndet; Kantonsgericht; Berufungsschrift; Ziffer; Urteilsveröffentlichung; Aufenthaltes; Mekeda/Eritrea; Anfechtung; Vaterschaftsvermutung; ZE-SLA; F-SLA; Einzelrichterin; Kindesverhauml;ltnis
Rechtsnorm:Art. 110 ZPO ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.066.585

Urteilsveröffentlichung

Im Verfahren R. T. gegen Abraham Tekle, von Eritrea, unbekannten Aufenthaltes und gegen S. T., geb. 1. Februar 1985 in Adi Mekeda/Eritrea, von Eritrea, betreffend Anfechtung der Vaterschaftsvermutung, Verfahrensnummer VV.2021.135-SCM/SG1ZE-SLA, und im Verfahren von R. T. betreffend unentgeltliche Rechtspflege, Verfahrensnummer UP.2021.271-SCM/SG1F-SLA betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege hat die Einzelrichterin des Kreisgerichts St.Gallen am 1. März 2021 wie folgt entschieden:

  1. Das Kindesverhältnis zwischen R. T., geb. 4. März 2020, und Abraham Tekle wird rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt von R. T. aufgehoben.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'200.00 werden S. T. auferlegt.
  3. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben.

Hinweis: Der Entscheid erging direkt in begründeter Form. Abraham Tekle kann diesen nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei einsehen.

 

Gegen die Ziffern 1 und 2 dieses Entscheids kann Abraham Tekle innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet Berufung gemäss Art. 308 ff. ZPO beim Kantonsgericht St.Gallen, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen, eingereichen. Die Berufungsschrift hat die Änderungsbegehren sowie deren tatsächliche und rechtliche Begründung zu enthalten. Die Berufungsschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren wird vom Kantonsgericht St.Gallen festgelegt. Der Kostenentscheid ist selbständig nur mit Beschwerde anfechtbar (Art. 110 ZPO). Gegen die Ziffer 3 dieses Entscheids kann mangels Beschwerde kein Rechtsmittel ergriffen werden.

St.Gallen, 22. März 2022                                                Die Kreisgerichtskanzlei

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.