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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.060.720: Kreisgericht St.Gallen

Stephan Würmli wird darüber informiert, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Er wird aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster einzureichen. Die Klageantwort und eventuelle Akten sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Die bisher eingereichten Akten können auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.060.720

Kanton:SG
Fallnummer:00.060.720
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.060.720 vom 28.12.2021 (SG)
Datum:28.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Stephan Würmli, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird zur Kenntnis gebracht, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Der Beklagte wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikationsdatum eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, einzureichen. Die Klageantwort und allfällige Akten (mit Ak[…]
Schlagwörter : Klageantwort; Kreisgericht; See-Gaster; Akten; Auml;ngig; Uznach; Aufforderung; Einreichung; Stephan; Wuuml;rmli; Aufenthaltes; Erbteilungsklage; Uuml;ber; Mutter; Publikationsdatum; Bahnhofstrasse; Auml;llige; Aktenverzeichnis; Uuml;nffacher; Ausfertigung; Ouml;nnen; Auml;ngiger; Mitteilung; Gerichtskanzlei
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.060.720

Aufforderung zur Einreichung der Klageantwort

Stephan Würmli, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird zur Kenntnis gebracht, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Der Beklagte wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikationsdatum eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, einzureichen.  Die Klageantwort und allfällige Akten (mit Aktenverzeichnis) sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen.

 

Die bisher von den Beteiligten eingereichten Akten können nach vorgängiger Mitteilung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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