Zusammenfassung des Urteils 00.060.720: Kreisgericht St.Gallen
Stephan Würmli wird darüber informiert, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Er wird aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster einzureichen. Die Klageantwort und eventuelle Akten sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Die bisher eingereichten Akten können auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.060.720 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung |
Datum: | 28.12.2021 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Stephan Würmli, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird zur Kenntnis gebracht, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Der Beklagte wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikationsdatum eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, einzureichen. Die Klageantwort und allfällige Akten (mit Ak[…] |
Schlagwörter : | Klageantwort; Kreisgericht; See-Gaster; Akten; Auml;ngig; Uznach; Aufforderung; Einreichung; Stephan; Wuuml;rmli; Aufenthaltes; Erbteilungsklage; Uuml;ber; Mutter; Publikationsdatum; Bahnhofstrasse; Auml;llige; Aktenverzeichnis; Uuml;nffacher; Ausfertigung; Ouml;nnen; Auml;ngiger; Mitteilung; Gerichtskanzlei |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Stephan Würmli, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird zur Kenntnis gebracht, dass eine Erbteilungsklage über den Nachlass seiner verstorbenen Mutter beim Kreisgericht See-Gaster anhängig ist. Der Beklagte wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikationsdatum eine Klageantwort beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, einzureichen. Die Klageantwort und allfällige Akten (mit Aktenverzeichnis) sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen.
Die bisher von den Beteiligten eingereichten Akten können nach vorgängiger Mitteilung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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