Zusammenfassung des Urteils 00.060.544: Kreisgericht St.Gallen
Die Beschwerdeführerin B.________ hat Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens wegen schwerer Körperverletzung, übler Nachrede und Nötigung gegen den Beschuldigten A.________ eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde abgewiesen, da keine konkreten Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet angesehen und abgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten in Höhe von CHF 600.00 tragen.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.060.544 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung |
Datum: | 24.12.2021 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Michel Gilgen, geb. 21. September 1991, derzeit unbekannten Aufenthalts, wird zur Kenntnis gebracht, dass N.O. am 10. Juli 2021 am Kreisgericht St. Gallen eine Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen Michel Gilgen und M.O. anhängig gemacht hat. Michel Gilgen erhält Gelegenheit, bis am 12. Januar 2022 Einsicht in die Akten zu nehmen und zur Klage von Natascha Orban schriftlich Stell[…] |
Schlagwörter : | Gallen; Michel; Gilgen; Kreisgericht; Akten; Verhandlung; Gericht; Klage; Auml;lt; Vorladung; Aufforderung; Aufenthalts; Feststellung; Kindesverhauml;ltnisses; Auml;ngig; Gelegenheit; Einsicht; Natascha; Orban; Stellung; Fuuml;r; Akteneinsicht; Gerichtskanzlei; Termin; Uuml;berdies; Einzelrichter; Freitag; Verfahren; Parteien; Uuml;cksichtigt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Michel Gilgen, geb. 21. September 1991, derzeit unbekannten Aufenthalts, wird zur Kenntnis gebracht, dass N.O. am 10. Juli 2021 am Kreisgericht St. Gallen eine Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses zwischen Michel Gilgen und M.O. anhängig gemacht hat. Michel Gilgen erhält Gelegenheit, bis am 12. Januar 2022 Einsicht in die Akten zu nehmen und zur Klage von Natascha Orban schriftlich Stellung zu nehmen. Für die Akteneinsicht ist mit der Gerichtskanzlei ein Termin zu vereinbaren. Michel Gilgen wird überdies zur Verhandlung vor dem Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen, am Freitag, 21. Januar 2022, um 14:00 Uhr vorgeladen. Er wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wird, wenn beide Parteien der Verhandlung fernbleiben. Falls bloss eine Partei zur Verhandlung erscheint, berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die rechtsgültig eingereicht wurden. Das Gericht kann seinem Entscheid die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zu Grunde legen.
St. Gallen, 24. Dezember 2021 Die Kreisgerichtskanzlei
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