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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.060.358: Kreisgericht St.Gallen

In dem vorliegenden Fall geht es um eine Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau in einem Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung. Der Beschwerdeführer wurde schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er erhob Einspruch und beantragte eine amtliche Verteidigung, die jedoch abgelehnt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Nach Prüfung der Argumente entschied die Beschwerdekammer, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten in Höhe von CHF 800.00 tragen.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.060.358

Kanton:SG
Fallnummer:00.060.358
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Konkurswesen / Nachlassverfahren
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.060.358 vom 22.12.2021 (SG)
Datum:22.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Schuldner Milovan Lukic Staatsbürgerschaft: Bosnien und Herzegowina Geburtsdatum: 05.03.1968 Mittelholzerstrasse 11 9015 St. Gallen Angaben zur Verhandlung 05.01.2022, 14:15 Uhr Kreisgericht St. Gallen Bohl 1, 9004 St. Gallen Die Verhandlung findet im Zimmer 202 statt, Anmeldung beim Empfang im 2. Stock. Rechtliche Hinweise Einwendungen gegen den Nachlassvertrag sind an der Verhandlung anzubr[…]
Schlagwörter : Verhandlung; Gallen; Milovan; Lukic; Lassvertrag; Bestätigung; Lassvertrages; Schuldner; Staatsbürgerschaft:; Bosnien; Herzegowina; Geburtsdatum:; Mittelholzerstrasse; Kreisgericht; Zimmer; Anmeldung; Empfang; Stock; Hinweise; Einwendungen; Publikation; SchKG
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.060.358

Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages Milovan Lukic

Schuldner
Milovan Lukic
Staatsbürgerschaft: Bosnien und Herzegowina
Geburtsdatum: 05.03.1968
Mittelholzerstrasse 11
9015 St. Gallen


Angaben zur Verhandlung
05.01.2022, 14:15 Uhr
Kreisgericht St. Gallen
Bohl 1, 9004 St. Gallen
Die Verhandlung findet im Zimmer 202 statt, Anmeldung beim Empfang im 2. Stock.

Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen den Nachlassvertrag sind an der Verhandlung anzubringen.
Publikation nach SchKG Art. 304 Abs. 3.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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