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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.060.239: Kreisgericht St.Gallen

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde in einem Strafverfahren wegen Beschimpfung und Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig gesprochen. Nachdem sie einer Vergleichsverhandlung und Einvernahme unentschuldigt ferngeblieben war, wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Sie beantragte die Wiederherstellung der Frist, was jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde, da sie nach Ansicht des Gerichts bereits zuvor in der Lage war, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von CHF 800.- wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.060.239

Kanton:SG
Fallnummer:00.060.239
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Vorladung und Aufforderung
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.060.239 vom 22.12.2021 (SG)
Datum:22.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Eheschutzverfahren S.G. gegen Ardian Gjini, geb. 3. Juli 1993, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird Ardian Gjini aufgefordert, am Mittwoch, 5. Januar 2022, 14.00 Uhr, vor der Familienrichterin des Kreisgerichts See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Die eingereichten Akten können bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Ardian Gjini hat anlässlich der[…]
Schlagwörter : Ehegatte; Ardian; Gjini; Ehegatten; See-Gaster; Uznach; Hauptverhandlung; Akten; Verhandlung; Kreisgericht; Gerichtliche; Vorladung; Eheschutzverfahren; Aufenthaltes; Mittwoch; Familienrichterin; Kreisgerichts; Bahnhofstrasse; Ouml;nnen; Gerichtskanzlei; Auml;sslich; Gelegenheit; Eheschutzgesuch; Uuml;ndlich; Stellung; Ouml;nlich; Krankheit; Alter; Gruuml;nden; Erscheint
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.060.239

Gerichtliche Vorladung

Im Eheschutzverfahren S.G. gegen Ardian Gjini, geb. 3. Juli 1993, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird Ardian Gjini aufgefordert, am Mittwoch, 5. Januar 2022, 14.00 Uhr, vor der Familienrichterin des Kreisgerichts See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Die eingereichten Akten können bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Ardian Gjini hat anlässlich der Hauptverhandlung Gelegenheit, zum Eheschutzgesuch mündlich Stellung zu nehmen.

Die Ehegatten haben persönlich zu erscheinen, sofern sie nicht wegen Krankheit, Alter anderen wichtigen Gründen dispensiert werden. Erscheint nur ein Ehegatte zur Verhandlung, wird aufgrund der Akten und der Ausführungen des erschienenen Ehegatten entschieden. Bleiben beide Ehegatten der Verhandlung fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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