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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.060.136: Kreisgericht St.Gallen

Das Regionalgericht Oberland führte ein Strafverfahren gegen A.________ wegen verschiedener Straftaten. Nachdem das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft verlängert hatte, beschwerte sich A.________ beim Obergericht des Kantons Bern. Das Gericht entschied, dass die Sicherheitshaft gerechtfertigt sei, da ernste Verbrechen drohten. Nach weiteren Gutachten und Entscheidungen wurde die Sicherheitshaft erneut verlängert. Schliesslich entschied das Obergericht, dass die Haft nicht mehr verhältnismässig sei und hob sie auf. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kanton Bern.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.060.136

Kanton:SG
Fallnummer:00.060.136
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.060.136 vom 21.12.2021 (SG)
Datum:21.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:In der Zivilstreitsache Erbengemeinschaft S.D. W. sel. / J.D. W., U.W. und Men Andrea Werro betreffend Schadenersatzforderung hat die Verfahrensleiterin des Kreisgerichts Rheintal am 16. Dezember 2021 entschieden: | Die Höhe der Entschädigung von Roger Stieger /Daniel Mosch, RT Immobilien Treuhand AG, wird auf Fr. 2'154.00 (inkl. MwSt) festgesetzt. Die bereits geleisteten Akontozahlungen in gleich[…]
Schlagwörter : Rheintal; Gallen; Uuml;r; Kreisgericht; Houml;he; Entscheid; Gericht; Kantonsgericht; Prozessleitende; Verfügung; Zivilstreitsache; Erbengemeinschaft; Andrea; Werro; Schadenersatzforderung; Verfahrensleiterin; Kreisgerichts; Entschauml;digung; Roger; Stieger; /Daniel; Mosch; Immobilien; Treuhand; Akontozahlungen; Rechtsmittelbelehrung; Unabhauml;ngig; Kostenentscheid; Frist; Zustellung
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.060.136

Prozessleitende Verfügung

In der Zivilstreitsache Erbengemeinschaft S.D. W. sel. / J.D. W., U.W. und Men Andrea Werro betreffend Schadenersatzforderung hat die Verfahrensleiterin des Kreisgerichts Rheintal am 16. Dezember 2021 entschieden:

Die Höhe der Entschädigung von Roger Stieger /Daniel Mosch, RT Immobilien Treuhand AG, wird auf Fr. 2'154.00 (inkl. MwSt) festgesetzt. Die bereits geleisteten Akontozahlungen in gleicher Höhe werden angerechnet.

Rechtsmittelbelehrung
Dieser Entscheid ist vollstreckbar.
Unabhängig davon kann gegen den Kostenentscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Beschwerde gemäss Art. 319 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden.
Die Beschwerdeschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Beschwerdeverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen festgelegt.

Altstätten, 20. Dezember 2021  Kreisgericht Rheintal

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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