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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.059.919: Kreisgericht St.Gallen

Das Regionalgericht Bern-Mittelland führte eine Hauptverhandlung gegen A.________ wegen verschiedener Straftaten durch. Es ergab sich eine mögliche Interessenskollision des Verteidigers von A.________ mit einem früheren Fall. Es kam zu Beschwerden und einem Ausstandsgesuch gegen die beteiligten Personen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen wies das Ausstandsgesuch ab, da keine Anzeichen für Befangenheit vorlagen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Gesuchsteller auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.059.919

Kanton:SG
Fallnummer:00.059.919
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Konkurswesen / Nachlassverfahren
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.059.919 vom 16.12.2021 (SG)
Datum:16.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Schuldner Jelena Lazendic Staatsbürgerschaft: Serbien Geburtsdatum: 23.03.1994 Müller-Friedberg-Strasse 6 9630 Wattwil 1. Der zwischen Jelena Lazendic, Wattwil, und ihren Gläubigern geschlossene Nachlassvertrag mit einer Dividende von 12.16 % wird bestätigt und für sämtliche Gläubiger für verbindlich erklärt. 2. Der bisherige Sachwalter, Albert Schumacher, bsb-schumacher, Schuldenbera[…]
Schlagwörter : -Intrum; Lassvertrag; Lassvertrages; Jelena; Lazendic; Gläubiger; Bestätigung; Wattwil; Gläubigern; Forderungen; SchKG; Schuldner; Staatsbürgerschaft:; Serbien; Geburtsdatum:; Müller-Friedberg-Strasse; Dividende; Sachwalter; Albert; Schumacher; -schumacher; Schuldenberatung; Vollzug; Sinne; Frist; Lassverfahrens; -Creditreform; Egeli
Rechtsnorm:Art. 315 KG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.059.919

Bestätigung des Nachlassvertrages Jelena Lazendic

Schuldner
Jelena Lazendic
Staatsbürgerschaft: Serbien
Geburtsdatum: 23.03.1994
Müller-Friedberg-Strasse 6
9630 Wattwil


1. Der zwischen Jelena Lazendic, Wattwil, und ihren Gläubigern geschlossene Nachlassvertrag mit einer Dividende von 12.16 % wird bestätigt und für sämtliche Gläubiger für verbindlich erklärt.

2. Der bisherige Sachwalter, Albert Schumacher, bsb-schumacher, Schuldenberatung, wird mit dem Vollzug des Nachlassvertrages beauftragt.

3. (...)

4. Den folgenden Gläubigern mit bestrittenen Forderungen wird im Sinne von Art. 315 SchKG eine Frist von 20 Tagen angesetzt, um die von der Gesuchstellerin bestrittenen Forderungen am Ort des Nachlassverfahrens einzuklagen:

-Creditreform Egeli i.V.v. santémed, Gesundheitszentrum, Fr. 130.00
-EOS Schweiz AG, Fr. 398.35
-Intrum AG, Fr. 138.00
-Intrum AG, Fr. 112.00
-Intrum AG, Fr. 112.00
-Intrum AG, Fr. 1'560.55
-Intrum AG, Fr. 1'191.90
-SISKA Heuberger Holding AG, Fr. 720.00
-Sunrise Communications AG, Fr. 4'579.30

5. (...)


Der Entscheid ist vollstreckbar.

Bestätigung des Nachlassvertrages: 17.11.2021


Verfügende Stelle
Kreisgericht Toggenburg
Hauptgasse 21
9620 Lichtensteig

Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 308.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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