Zusammenfassung des Urteils 00.059.904: Kreisgericht St.Gallen
In dem vorliegenden Fall ging es um die Einstellung eines Strafverfahrens wegen sexueller Nötigung, bei dem die Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Jugendanwaltschaft Berufung einlegte. Nach einer ausführlichen Analyse der Aussagen und Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Aussagen der Beschwerdeführerin widersprüchlich waren und keine ausreichenden Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen und die Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt. Der Richter in diesem Fall war Oberrichterin Schnell. Die Gerichtskosten betrugen CHF 200.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.059.904 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid |
Datum: | 17.12.2021 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Urteilsveröffentlichung | In der Strafsache Chihani Bilal, geb. 15. Januar 1991, von Algerien, zuletzt wohnhaft gewesen BAZ Allschwil, Vogesenweg 9, 4123 Allschwil, jetzt unbekannten Aufenthaltes, betreffend rechtswidrige Einreise, hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden: | - Bilal Chihani wird der rechtswidrigen Einreise (Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG) schul[…] |
Schlagwörter : | Urteil; Chihani; Bilal; Urteils; Rheintal; Berufung; Person; Kreisgericht; Allschwil; Einreise; Geldstrafe; Busse; Frist; Entscheids; Gallen; Auml;ss; Zustellung; Gesuch; Urteilsveröffentlichung; Urteilsverouml;ffentlichung; Sache; Algerien; Vogesenweg; Aufenthaltes; Einzelrichter; Kreisgerichts; Tagessauml;tzen; Vollzug; Probezeit; Nichtbezahlung |
Rechtsnorm: | Art. 399 StPO ;Art. 91 StPO ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Urteilsveröffentlichung
In der Strafsache Chihani Bilal, geb. 15. Januar 1991, von Algerien, zuletzt wohnhaft gewesen BAZ Allschwil, Vogesenweg 9, 4123 Allschwil, jetzt unbekannten Aufenthaltes, betreffend rechtswidrige Einreise, hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden:
Anklageschrift (Strafbefehl und Überweisung) Fr. 450.00
Untersuchungskosten Fr. 300.00
Entscheidgebühr Fr. 1'500.00
Total Fr. 2'250.00
hat Bilal Chihani zu bezahlen.
Rechtsmittelhinweis
Gegen dieses Urteil kann innert der nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Zustellung/Publikation des begründeten Entscheids beim Kantonsgericht St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eine schriftliche Berufungserklärung gemäss Art. 399 StPO eingereicht werden. Die Berufung erklärende Partei hat darin anzugeben, ob sie das Urteil vollumfänglich nur in Teilen anficht, welche Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils sie verlangt und welche Beweisanträge sie stellt. Werden nur Teile des Urteils angefochten, ist verbindlich anzugeben, auf welche sich die Berufung beschränkt.
Neubeurteilung
Die verurteilte Person kann innert 10 Tagen seit persönlicher Zustellung des Entscheids beim Kreisgericht Rheintal eine neue Beurteilung des in ihrer Abwesenheit ergangenen Urteils verlangen. Im Gesuch hat sie kurz zu begründen, weshalb sie an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Das Gericht lehnt das Gesuch ab, wenn die verurteilte Person ordnungsgemäss vorgeladen worden, aber der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist (Art. 368 StPO).
Hinweis
Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Strafbehörde abgegeben zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen konsularischen Vertretung oder, im Falle von inhaftierten Personen, der Anstaltsleitung übergeben werden (Art. 91 Abs. 2 StPO).
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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