Zusammenfassung des Urteils 00.059.539: Kreisgericht St.Gallen
In dem vorliegenden Fall ging es um ein Strafverfahren wegen Beschimpfung, Drohung und möglicher Nötigung gegen A.________. Die Staatsanwaltschaft ordnete am 25. Oktober 2017 die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers an, woraufhin dieser Beschwerde einreichte. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Beschwerde, da ein hinreichender Tatverdacht bestehe. Das Obergericht des Kantons Bern entschied, dass die Zwangsmassnahmen gerechtfertigt seien, da der Beschwerdeführer bereits vorbestraft sei und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er erneut straffällig werde. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Kosten von CHF 800.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.059.539 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Konkurswesen / Nachlassverfahren |
Datum: | 10.12.2021 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Schuldner xx___ Staatsbürgerschaft: Bosnien und Herzegowina Geburtsdatum: xx.xx.xxxx 1 Hofmattstrasse 11 9200 Gossau Die richterliche Bestätigung des vorgeschlagenen Nachlassvertrags wird abgelehnt. Über xx___ wird mit Wirkung ab Donnerstag, 02.12.2021, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet. Bestätigung des Nachlassvertrages: 02.12.2021 Verfügende Stelle Kreisgericht St.Gall[…] |
Schlagwörter : | Bestätigung; Zoran; Markozic; Lassvertrages; Gallen; Schuldner; Staatsbürgerschaft:; Bosnien; Herzegowina; Geburtsdatum:; Hofmattstrasse; Gossau; Lassvertrags; Über; Donnerstag; Konkurs; Lassvertrages:; Verfügende; Kreisgericht; StGallen; Postfach; Hinweise; Publikation; SchKG |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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