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Urteil Kreisgericht St.Gallen (SG)

Zusammenfassung des Urteils 00.059.517: Kreisgericht St.Gallen

Das Regionalgericht Oberland verurteilte A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten wegen Raubes, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Es ordnete auch eine Landesverweisung von 5 Jahren an und verfügte die Versetzung in Sicherheitshaft für 6 Monate. A.________ legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Sicherheitshaft. Es wurde argumentiert, dass er nicht über die Inhaftierung informiert wurde und sich positiv entwickelt habe. Die Staatsanwaltschaft und das Regionalgericht verteidigten die Anordnung der Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer entschied, dass die Sicherheitshaft aufgehoben wird, da keine konkrete Fluchtgefahr bestehe.

Urteilsdetails des Kantongerichts 00.059.517

Kanton:SG
Fallnummer:00.059.517
Instanz:Kreisgericht St.Gallen
Abteilung:Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid
Kreisgericht St.Gallen Entscheid 00.059.517 vom 20.12.2021 (SG)
Datum:20.12.2021
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Im Ehescheidungsverfahren J. E. gegen Naruemol Erb geb. Hongsopa, geb. 15.02.1993 in Thailand, von Thailand, wohnhaft House No. 2345A, Space Sukhumvit 77, TH-Bangkok, hat das Kreisgericht Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden: | - Die Ehe wird geschieden. | - Dem Vater wird die alleinige elterliche Sorge für das Kind Felix Marcus, geb. 24. März 2017, zugeteilt. Felix Marcus wohnt beim Vater. |[…]
Schlagwörter : Entscheid; Felix; Marcus; Uuml;ndetem; Kreisgericht; Rheintal; Vater; Entscheids; Thailand; Uuml;r; Mutter; Unterhalt; Ehegatten; Entscheidgebuuml;hr; Parteien; Ehemann; Houml;he; Uuml;ber; Begruuml;ndung; Urteilsveröffentlichung; Ehescheidungsverfahren; Naruemol; Hongsopa; House; Space; Sukhumvit; TH-Bangkok; Sorge; Mauml;rz; Aufgr
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts 00.059.517

Urteilsveröffentlichung

Im Ehescheidungsverfahren J. E. gegen Naruemol Erb geb. Hongsopa, geb. 15.02.1993 in Thailand, von Thailand, wohnhaft House No. 2345A, Space Sukhumvit 77, TH-Bangkok, hat das Kreisgericht Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden:

  1. Die Ehe wird geschieden.
  2. Dem Vater wird die alleinige elterliche Sorge für das Kind Felix Marcus, geb. 24. März 2017, zugeteilt. Felix Marcus wohnt beim Vater.
  3. Aufgrund des Wohnsitzes der Mutter im Ausland wird derzeit auf eine konkrete Festlegung des Besuchs- und Kontaktrechts zwischen der Mutter und Felix Marcus verzichtet.
  4. Der Vater kommt für den Unterhalt von Felix Marcus auf.
  5. Die Ehegatten schulden sich gegenseitig keinen nachehelichen Unterhalt.
  6. Die Ehegatten sind per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche güterrechtlich auseinandergesetzt, d.h. jeder behält, was er besitzt, und übernimmt die Aktiven und Passiven, die auf seinen Namen lauten.
  7. Von der Durchführung eines Vorsorgeausgleichs wird abgesehen.
  8. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'800.00 bei unbegründetem bzw. von Fr. 2'700.00 bei begründetem Entscheid (inkl. Publikations- und Übersetzungskosten) bezahlen die Parteien je zur Hälfte. Der vom Ehemann geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'800.00 wird vollumfänglich mit der Entscheidgebühr verrechnet. Dem Ehemann wird gegenüber der Ehefrau ein Ersatzanspruch in Höhe von Fr. 900.00 bei unbegründetem bzw. Fr. 450.00 bei begründetem Entscheid eingeräumt.

     Parteikosten werden keine verlegt.

Das weitere Vorgehen bestimmt sich wie folgt: Die Parteien können innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheids eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung. Dadurch wird der Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Kreisgericht Rheintal»

 

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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