Zusammenfassung des Urteils 00.059.517: Kreisgericht St.Gallen
Das Regionalgericht Oberland verurteilte A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten wegen Raubes, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Es ordnete auch eine Landesverweisung von 5 Jahren an und verfügte die Versetzung in Sicherheitshaft für 6 Monate. A.________ legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Sicherheitshaft. Es wurde argumentiert, dass er nicht über die Inhaftierung informiert wurde und sich positiv entwickelt habe. Die Staatsanwaltschaft und das Regionalgericht verteidigten die Anordnung der Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer entschied, dass die Sicherheitshaft aufgehoben wird, da keine konkrete Fluchtgefahr bestehe.
Kanton: | SG |
Fallnummer: | 00.059.517 |
Instanz: | Kreisgericht St.Gallen |
Abteilung: | Kantonales Amtsblatt / Vorladungen und Entscheide / Urteile und Strafbescheid |
Datum: | 20.12.2021 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Im Ehescheidungsverfahren J. E. gegen Naruemol Erb geb. Hongsopa, geb. 15.02.1993 in Thailand, von Thailand, wohnhaft House No. 2345A, Space Sukhumvit 77, TH-Bangkok, hat das Kreisgericht Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden: | - Die Ehe wird geschieden. | - Dem Vater wird die alleinige elterliche Sorge für das Kind Felix Marcus, geb. 24. März 2017, zugeteilt. Felix Marcus wohnt beim Vater. |[…] |
Schlagwörter : | Entscheid; Felix; Marcus; Uuml;ndetem; Kreisgericht; Rheintal; Vater; Entscheids; Thailand; Uuml;r; Mutter; Unterhalt; Ehegatten; Entscheidgebuuml;hr; Parteien; Ehemann; Houml;he; Uuml;ber; Begruuml;ndung; Urteilsveröffentlichung; Ehescheidungsverfahren; Naruemol; Hongsopa; House; Space; Sukhumvit; TH-Bangkok; Sorge; Mauml;rz; Aufgr |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Im Ehescheidungsverfahren J. E. gegen Naruemol Erb geb. Hongsopa, geb. 15.02.1993 in Thailand, von Thailand, wohnhaft House No. 2345A, Space Sukhumvit 77, TH-Bangkok, hat das Kreisgericht Rheintal am 10. Dezember 2021 entschieden:
Parteikosten werden keine verlegt.
Das weitere Vorgehen bestimmt sich wie folgt: Die Parteien können innert 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheids eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung. Dadurch wird der Entscheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Kreisgericht Rheintal»
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