Zusammenfassung des Urteils SK 98 183: Obergericht
Die Cour de Cassation pénale hat über den Fall von B.________ verhandelt, der wegen verschiedener Verkehrsdelikte verurteilt wurde, darunter Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahren unter Alkoholeinfluss. B.________ hatte bereits mehrere Verstösse gegen die Verkehrsregeln begangen und wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er legte gegen das Urteil Rekurs ein, der jedoch abgelehnt wurde. Die Gerichtskosten von 1860 CHF sowie die Anwaltskosten von 300 CHF wurden ihm auferlegt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | SK 98 183 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission |
Datum: | 23.12.1998 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 275 i.V.m. Art. 107 f. SchKG. Die Klägerrolle im Widerspruchsverfahren ist bei einer verarrestierten Darlehensforderung dem Drittansprecher zuzuweisen, wenn die grössere Wahrscheinlichkeit seiner Berechtigung nicht glaubhaft ist. |
Schlagwörter : | Gewahrsam; SchKG; Schuldner; Schuldners; Recht; Pfändung; Widerspruchsverfahren; Amonn/Gasser; Widerspruchsprozess; Gewahrsams; Berechtigung; Schuldbetreibung; Konkurs; Arrestverfahren; Arrestvollzug; Vermögenswerte; Eigentum; Zugehörigkeit; Fällen; Klärung; Rechtslage; Interesse; Betreibungsamt; Amtes; Grundriss; Schuldbetreibungs; Konkursrechts |
Rechtsnorm: | Art. 107 KG ;Art. 108 KG ;Art. 275 KG ; |
Referenz BGE: | 101 III 26; 105 III 107; 120 III 19; 122 III 437; |
Kommentar: | - |
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