Zusammenfassung des Urteils OG 1999 29: Obergericht
Die Cour de Cassation pénale hat am 5. Mai 2010 in einem geschlossenen Verfahren über den Rekurs von T.________ gegen das Urteil des Gerichts für die Anwendung von Strafen entschieden. Dieses Urteil verweigerte die bedingte Entlassung von T.________ und übertrug die Kosten des Verfahrens dem Staat. T.________ wurde 2006 wegen sexueller Übergriffe auf Kinder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Trotz einer gewissen positiven Entwicklung in der Therapie wurde die bedingte Entlassung aufgrund des hohen Risikos eines Rückfalls abgelehnt. Der Rekurs von T.________ wurde abgelehnt, die Gerichtskosten von 990 CHF gehen zu seinen Lasten.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1999 29 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Justizkommission |
Datum: | 22.09.1999 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 130 Abs. 1 ZPO. Weisung betreffend unentgeltliche Rechtspflege. Pauschaler Grundbetragszuschlag von 15% bei der Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs (Praxisänderung mit Gültigkeit ab 1.1.2000). |
Schlagwörter : | Grundbetrag; Notbedarf; Haushalt; Person; Kinder; Zuschlag; Grundbetragszuschlag; Ausgleich; Ungenauigkeit; Notbedarfs; Auslagen; Umständen; UR-Gesuchsteller; Personen; Ehepaar-Grundbetrag; Massgebend; Notbedarfsberechnung; Unterschied; Feststellung; Verhältnisse; UR-Ansprechers; UR-Verfahren; Streitigkeiten; Analyse; Berechnung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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