Zusammenfassung des Urteils OG 1996 48: Obergericht
Der Text handelt von einem Fall vor dem Sozialversicherungsgericht, in dem es um die Gewährung einer Invalidenrente geht. Der Kläger, R.________, leidet an verschiedenen psychischen Störungen und hat aufgrund seiner Gesundheitsprobleme eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Nach verschiedenen medizinischen Gutachten wird festgestellt, dass er zu 100% arbeitsunfähig ist. Das Gericht entscheidet zugunsten des Klägers und spricht ihm rückwirkend ab März 2007 eine volle Invalidenrente zu. Die Gerichtskosten betragen 1'500 CHF, die vom Office de l'assurance-invalidité für den Kanton Waadt zu zahlen sind.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1996 48 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | II. Kammer |
Datum: | 22.11.1995 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 10ff. StGB. Es ist verfehlt, den Grad der Zurechnungsfähigkeit in Prozenten oder Bruchteilen auszudrücken. Der Nachweis einer verminderten oder fehlenden Zurechnungsfähigkeit kann nicht mit exakten naturwissenschaftlichen Methoden objektiviert werden; dem subjektiven Ermessen des Gutachters ist daher ein grosser Spielraum gegeben. |
Schlagwörter : | Zurechnungsfähigkeit; Angeklagten; Gutachten; Einsicht; Verteidiger; Gutachtens; Versuch; Verteidigers; Verminderung; Einsichtsfähigkeit; Willensfreiheit; Hilfsmitteln; Technik; Mathematik; Prozenten; Brüchen; Lehre; Vorgehen; Groteske; Unsinn; Hafter; Normale; Zurechnungsunfähigkeit; Dukor; Benno; Psychopathen; Experte; Untersuchung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 76 IV 38; |
Kommentar: | - |
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