Zusammenfassung des Urteils OG 1996 34: Obergericht
Die Chambre des recours des Tribunal cantonal hat entschieden, dass der monatliche Nettomietzins für Gewerberäume, die von G.________ an A.S.________ und B.S.________ vermietet werden, von September 2004 bis Februar 2006 um 15% reduziert wird. Die Mieter haben Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete in Höhe von 21'240 CHF. Die Gerichtskosten für die Mieter belaufen sich auf 2'560 CHF, und sie haben Anspruch auf 3'760 CHF für die Anwaltskosten. Der Richter ist M. Colombini, und die verliernde Partei ist weiblich (d) und heisst G.________.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1996 34 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | I. Kammer |
| Datum: | 12.09.1996 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | §§ 45 Abs. 4 und 47 KoV. Höhe der Parteientschädigung einer Bank, die sich von einem angestellten Anwalt vertreten lässt. |
| Schlagwörter : | Anwalt; Regel; Anwaltshonorars; Mitarbeiter; Honorar; Dienstverhältnis; Praxis; Parteientschädigung; Höhe; Tatsache; Rechnung; Prozessführung; Masse; Aufgaben; Alltagsgeschäft; Ansatz |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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