Zusammenfassung des Urteils OG 1996 32: Obergericht
Der Fall handelt von einem Rechtsstreit zwischen R.________ und P.________ SA bezüglich eines Mietvertrags für Geschäftsräume. R.________ hat gegen den Entscheid des Friedensrichters des Bezirks Jura-Nord Vaudois Einspruch erhoben, der die vorläufige Aufhebung der Widerspruchsklage von R.________ gegen eine Zahlungsaufforderung von P.________ SA in Höhe von insgesamt 20'500 CHF verfügte. Nach Prüfung der Beweismittel und des Vertragsdokuments entschied das Gericht, dass der Mietvertrag gültig sei und wies den Einspruch von R.________ ab. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des ersten Richters und legte die Gerichtskosten von 570 CHF dem unterlegenen R.________ auf.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1996 32 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Gesamtobergericht |
| Datum: | 15.07.1996 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 286 Abs. 1 und 2 lit. a ZPO; §§ 3 Abs. 1 lit. i und 4 lit. a GOOG. Sachliche Zuständigkeit für die Beurteilung von Aufsichtsbeschwerden. |
| Schlagwörter : | Gesamtobergericht; Kammer; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Beklagten; Obergerichts; Entscheid; Rechtsverweigerung; Richter; Instanzen; Rechtspflege; Kompetenz; Kantons; Luzern; Mitglieder; Gesamtobergerichts; Zivil; Vernehmlassung; Ansicht; Behandlung; Rechtsbehelf; Zweck; Gerichte; Kammern; Kommissionen; Justizkommission |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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