Zusammenfassung des Urteils OG 1994 63: Obergericht
Das Tribunal d'Accusation hat am 13. April 2010 eine Sitzung unter Vorsitz von Herrn Krieger, dem Vizepräsidenten, abgehalten. Es ging um eine Untersuchung gegen C.________ und T.________ wegen Verstössen gegen den Datenschutz und aufgrund einer Beschwerde der Gruppe X.________. Der Richter hat die Gruppe X.________ als Beschwerdeführer zugelassen, was von C.________ angefochten wurde. Es wurde festgestellt, dass die Gruppe X.________ als Verein anerkannt werden muss, aber es fehlen noch einige Dokumente. Der Richter hat entschieden, dass weitere Ermittlungen durchgeführt werden müssen und die Kosten dem Staat auferlegt werden.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1994 63 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | II. Kammer |
| Datum: | 28.10.1993 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 34 StPO. Die rückwirkende Einsetzung eines a.o. amtlichen Verteidigers ist in der Regel ausgeschlossen. |
| Schlagwörter : | Angeklagte; Verteidiger; Angeklagten; Anwalt; Verteidigung; Mandat; Rechtsanwalt; Luzerner; Rechtsbeistand; Antrag; Einsetzung; Verteidigers; Geltung; Einvernehmen; Bewenden; Praxis; Rechtspflege; Rechtsbeistandes; Mandatsverhältnis; Bezahlung; Kostenrisiko; Pflichten; Rechtsanwaltes; Kostenvorschüsse; Standesregeln; Anwaltsverbandes; öglich |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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