Zusammenfassung des Urteils OG 1994 51: Obergericht
Der Fall betrifft einen Versicherungsanspruch aufgrund einer Hüftverletzung nach einem Sturz. Verschiedene Ärzte haben die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beurteilt, wobei Uneinigkeit über den Grad der Invalidität bestand. Die IV-Stelle gewährte zunächst eine halbe Rente, entschied jedoch später aufgrund einer Revision, dass der Versicherte voll arbeitsfähig sei. Der Versicherte legte Rekurs ein, der vom Gericht zugunsten des Versicherten entschieden wurde, da die ursprüngliche Entscheidung nicht offensichtlich falsch war. Die IV-Stelle wurde angewiesen, dem Versicherten die Gerichtskosten zu erstatten.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1994 51 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission |
| Datum: | 03.11.1994 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 294 Abs. 1 und 306 SchKG. Kriterien für die Beurteilung eines Gesuchs um Nachlassstundung. |
| Schlagwörter : | Schuldner; Gesuch; Lassstundung; SchKG; Lassvertrag; Lassvertrages; Konkurs; Schuldners; Bestätigung; Gesuchsteller; Schuldbetreibung; Prozentvergleich; Stundungs; Liquidation; Geschäftsgebaren; Voraussetzungen; Bewilligung; Lassdividende; Stundungsoder; Sanierung; Liquidationsvergleich; Beurteilung; Vermögenslage; Buchführung; Ursachen; Nichterfüllung; Verbindlichkeiten; Berücksichtigung |
| Rechtsnorm: | Art. 294 KG ;Art. 306 KG ; |
| Referenz BGE: | 87 III 36; 95 III 68; |
| Kommentar: | - |
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