Zusammenfassung des Urteils OG 1992 60: Obergericht
In dem vorliegenden Fall geht es um einen Rechtsstreit bezüglich der Aufteilung der elterlichen Verantwortung und der Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges Kind. Nachdem das Gerichtsurteil teilweise die Appellation der Person D.________ angenommen hat, wird die monatliche Unterhaltszahlung auf 800 Franken festgelegt. Die Gegenpartei N.________ legt daraufhin Rekurs ein, um die Entscheidung anzufechten und die alleinige elterliche Verantwortung zu erhalten. Die Chambre des Recours des Kantonsgerichts entscheidet, dass der Rekurs abgewiesen wird und dass keine Kosten anfallen. Der Rekurs von N.________ wird als unzulässig erklärt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1992 60 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Kriminal- und Anklagekommission |
Datum: | 12.11.1992 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 67 IRSG. Prinzip der Spezialität (internationale Rechtshilfe). |
Schlagwörter : | Rechtshilfe; Delikt; Delikte; Spezialität; Rekurrent; Vorgehen; Staatsanwaltschaft; Luzern; Unterlagen; Verfahren; Bewilligung; Sinne; Auslieferung; Ersuchen; Schweiz; Spezialitätsvorbehalt; Entscheid; Kriminal; Anklagekommission; Kantons; Amtsstatthalters; Prinzip; Aufgr; Vorgehens; Behörde; Zweck |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 115 Ib 376; 117 Ib 92; |
Kommentar: | - |
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