Zusammenfassung des Urteils OG 1992 42: Obergericht
Eine Person namens Y.________ sowie zwei weitere Personen wurden wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verstoss gegen das Ausländergesetz angeklagt. Y.________ wurde inhaftiert, da er als gefährlich für die öffentliche Sicherheit angesehen wurde und Fluchtgefahr bestand. Er wurde beschuldigt, illegal in der Schweiz zu arbeiten und an Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Die Untersuchung ergab ausreichende Beweise gegen ihn. Sein Antrag auf vorläufige Freilassung wurde abgelehnt. Das Gericht entschied, dass er in Haft bleiben muss, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Der Rekurs von Y.________ wurde abgelehnt, und er muss die Gerichtskosten tragen.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1992 42 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Gesamtobergericht |
Datum: | 28.10.1992 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 7 AnwG. Die Bewilligung zur Berufsausübung ist zu entziehen, wenn die Vertrauenswürdigkeit des Anwalts nicht mehr gegeben ist. |
Schlagwörter : | Anwalt; Vertrauenswürdigkeit; Kanton; Bewilligung; Berufsausübung; Schweiz; Befähigung; Anwaltstätigkeit; Voraussetzung; Luzern; Ehrenhaftigkeit; Anwaltsberuf; Ausübung; Rechtsanwalt; Obergericht; Prozessführungsbefugnis; Anwaltsgesetzes; Personen; Sinne; Ausweis; Voraussetzungen; Schweizer; Bürger; Polizeierlaubnis; Rechte; ündet |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 98 Ia 596; |
Kommentar: | - |
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