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Urteil Obergericht (LU)

Zusammenfassung des Urteils OG 1991 26: Obergericht

Die Chambre des Recours des Kantonsgerichts behandelt den Einspruch von W.________ gegen das Urteil des Mietgerichts in einem Fall, der die Klägerin von mehreren Beklagten trennt. Das Mietgericht hat die monatlichen Nettomieten für verschiedene Mieter festgelegt, basierend auf verschiedenen Kriterien und Investitionen der Vermieterin. Nach einer umfassenden Renovierung der Gebäude im Jahr 2006 hat die Vermieterin die Mieten erhöht, was zu einer Auseinandersetzung führte. Das Gericht entschied, dass die Mieterhöhungen gerechtfertigt seien, jedoch nicht in vollem Umfang. Der Richter, M. Colombini, lehnte den Einspruch ab und bestätigte das Urteil. Die Gerichtskosten für die Klägerin belaufen sich auf 8'000 CHF.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG 1991 26

Kanton:LU
Fallnummer:OG 1991 26
Instanz:Obergericht
Abteilung:I. Kammer
Obergericht Entscheid OG 1991 26 vom 07.10.1991 (LU)
Datum:07.10.1991
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:§ 250 ZPO. Bei Rückweisung der Sache an die Vorinstanz findet keine Appellationsverhandlung statt.

Schlagwörter : Urteil; Praxis; Liegt; Vorinstanz; Vervollständigung; Neubeurteilung; Amtsgericht; Obergerichts; Appellationsverhandlung; Urteilsberatung; Rüekweisungsentscheid; Zwischenentscheid; Verfügung; Instanz; Praxisbestätigung
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts OG 1991 26

Liegt ein Fall nach § 250 ZPO vor, in dem das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und der Prozess zur Vervollständigung und Neubeurteilung an das Amtsgericht zurückgewiesen wird, so findet nach konstanter Praxis des Obergerichts keine Appellationsverhandlung mit anschliessender öffentlicher Urteilsberatung statt, da es sich beim Rüekweisungsentscheid lediglich um einen Zwischenentscheid, eine prozessleitende Verfügung zweiter Instanz handelt (Praxisbestätigung).







Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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