Zusammenfassung des Urteils OG 1991 26: Obergericht
Die Chambre des Recours des Kantonsgerichts behandelt den Einspruch von W.________ gegen das Urteil des Mietgerichts in einem Fall, der die Klägerin von mehreren Beklagten trennt. Das Mietgericht hat die monatlichen Nettomieten für verschiedene Mieter festgelegt, basierend auf verschiedenen Kriterien und Investitionen der Vermieterin. Nach einer umfassenden Renovierung der Gebäude im Jahr 2006 hat die Vermieterin die Mieten erhöht, was zu einer Auseinandersetzung führte. Das Gericht entschied, dass die Mieterhöhungen gerechtfertigt seien, jedoch nicht in vollem Umfang. Der Richter, M. Colombini, lehnte den Einspruch ab und bestätigte das Urteil. Die Gerichtskosten für die Klägerin belaufen sich auf 8'000 CHF.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1991 26 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | I. Kammer |
| Datum: | 07.10.1991 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 250 ZPO. Bei Rückweisung der Sache an die Vorinstanz findet keine Appellationsverhandlung statt. |
| Schlagwörter : | Urteil; Praxis; Liegt; Vorinstanz; Vervollständigung; Neubeurteilung; Amtsgericht; Obergerichts; Appellationsverhandlung; Urteilsberatung; Rüekweisungsentscheid; Zwischenentscheid; Verfügung; Instanz; Praxisbestätigung |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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