Zusammenfassung des Urteils JK 98 303 + 304: Obergericht
Die Assurée, A. H., hat eine Rente wegen ihrer gesundheitlichen Probleme beantragt, darunter Depressionen und chronische Schmerzen. Unterschiedliche Ärzte haben unterschiedliche Diagnosen und Einschätzungen abgegeben. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass die Assurée keine Invalidität aufweist und eine volle Arbeitsfähigkeit hat. Ein rheumatologischer Gutachter bestätigte ebenfalls, dass keine Einschränkungen vorliegen. Die Gerichte stützten sich hauptsächlich auf die Gutachten des psychiatrischen Experten und des rheumatologischen Gutachters, die zu dem Schluss kamen, dass die Assurée arbeitsfähig ist. Die Anträge auf Rente wurden abgelehnt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | JK 98 303 + 304 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Justizkommission |
Datum: | 15.10.1998 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 130 Abs. 1 ZPO. Unentgeltliche Rechtspflege. Auch eine Liegenschaft im Ausland gilt grundsätzlich als ein für die Prozessfinanzierung realisierbarer Vermögenswert. |
Schlagwörter : | Gesuchsteller; Liegenschaft; UR-Verfahren; Geschwistern; Kalabrien; Zweifamilienhaus; Gesuchstellers; Mitwirkungs; Begründungspflichten; Aufschluss; Belege; Liegenschaftsanteil; Vermögenswert; Zürcher; Praxis; Verkauf; Nettoerlös; Senkung; Lebenshaltungskosten; Prozessfinanzierung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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