Zusammenfassung des Urteils JK 02 72: Obergericht
Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 3. Mai 2010 einen Rekurs von P.________ gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Waadt angenommen und die Sache zur weiteren Untersuchung an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt zurückverwiesen. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem früheren Versicherungsgericht des Kantons Waadt bis zum vom Bundesgericht aufgehobenen Urteil belaufen sich auf CHF 2'500.-. Diese Kosten werden von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt an P.________ erstattet. Der Richter in diesem Fall ist M. Abrecht.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | JK 02 72 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Justizkommission |
Datum: | 05.06.2003 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 212 Abs. 3 ZGB; Art. 34 Abs. 1 BGBB. Güterrechtliche Auseinandersetzung bezüglich einer landwirtschaftlichen Liegenschaft: Sicherung des ehevertraglich vereinbarten Gewinnanspruchs im Grundbuch. |
Schlagwörter : | Gewinn; Gewinnanspruch; Grundbuch; Liegenschaft; Auseinandersetzung; Gewerbe; Ehevertrag; Eintragung; Miterbe; Grundstück; Gewinnanspruches; Sicherung; Ehevertrages; Gunsten; Justizkommission; Berechtigte; Zeitpunkt; Pfandrechts; Miterben; Anspruch; Güterrechtliche; Liegenschaft:; Gewinnanspruchs; ======================================================================; Ehegatten; Gütertrennung |
Rechtsnorm: | Art. 212 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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