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Urteil Obergericht (LU)

Zusammenfassung des Urteils 11 98 53: Obergericht

Die Cour de Cassation pénale hat am 30. April 2010 über einen Rekurs von V.________ gegen ein Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts La Côte verhandelt. Das Urteil betraf eine Verletzung der Unterhaltspflicht, für die V.________ zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 2'507 Fr. 35 verurteilt wurde. Der Rekurs wurde abgewiesen, da das Verhalten von V.________ als zivilrechtlich fehlerhaft angesehen wurde und einen kausalen Zusammenhang mit den entstandenen Gerichtskosten hatte. Der Richter war M. Creux, die Gewinnerperson ist männlich, und die Verliererperson ist eine Behörde.

Urteilsdetails des Kantongerichts 11 98 53

Kanton:LU
Fallnummer:11 98 53
Instanz:Obergericht
Abteilung:I. Kammer
Obergericht Entscheid 11 98 53 vom 12.08.1998 (LU)
Datum:12.08.1998
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:§§ 156 Abs. 1 lit. a, 157 Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 1 ZPO. Bedeutung einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung eines Organs oder Mitinhabers einer juristischen Person mit Parteistellung.

Schlagwörter : Prozessrecht; Beweiswert; Organes; Mitinhabers; Prozesspartei; Zeugenstellung; Studer/Rüegg/Eiholzer; Luzerner; Zivilprozess; Parteibehauptung
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
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Entscheid des Kantongerichts 11 98 53

Der von der Gesuchstellerin erstinstanzlich aufgelegten eidesstattlichen Erklärung von J. F. vom 22. Dezember 1997 kommt nach luzernischem Prozessrecht keinerlei Beweiswert zu. Die eidesstattliche Erklärung eines Organes und Mitinhabers einer Prozesspartei, bei welchem die Zeugenstellung ausgeschlossen ist (§ 157 Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 1 ZPO; vgl. Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, 1994, N 1 zu § 161 ZPO), stellt lediglich eine Parteibehauptung dar.















Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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