Zusammenfassung des Urteils 11 98 53: Obergericht
Die Cour de Cassation pénale hat am 30. April 2010 über einen Rekurs von V.________ gegen ein Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts La Côte verhandelt. Das Urteil betraf eine Verletzung der Unterhaltspflicht, für die V.________ zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 2'507 Fr. 35 verurteilt wurde. Der Rekurs wurde abgewiesen, da das Verhalten von V.________ als zivilrechtlich fehlerhaft angesehen wurde und einen kausalen Zusammenhang mit den entstandenen Gerichtskosten hatte. Der Richter war M. Creux, die Gewinnerperson ist männlich, und die Verliererperson ist eine Behörde.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 11 98 53 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | I. Kammer |
Datum: | 12.08.1998 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | §§ 156 Abs. 1 lit. a, 157 Abs. 1 i.V.m. § 161 Abs. 1 ZPO. Bedeutung einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung eines Organs oder Mitinhabers einer juristischen Person mit Parteistellung. |
Schlagwörter : | Prozessrecht; Beweiswert; Organes; Mitinhabers; Prozesspartei; Zeugenstellung; Studer/Rüegg/Eiholzer; Luzerner; Zivilprozess; Parteibehauptung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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