Zusammenfassung des Urteils 11 04 15: Obergericht
Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren vor dem Tribunal d'accusation, in dem es um eine Anklage wegen Körperverletzung geht. Ein Mann namens P.________ hat gegen seine Ex-Freundin E.________ Anzeige erstattet, weil sie ihm angeblich ins Gesicht geschlagen hat. Der Untersuchungsrichter hat jedoch entschieden, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen für E.________ vorliegen und die Kosten für das Verfahren vom Staat getragen werden. P.________ hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Nach Anhörung beider Parteien wird festgestellt, dass E.________ zwar zugegeben hat, P.________ eine Ohrfeige gegeben zu haben, aber aus legitimer Verteidigung gehandelt hat, da P.________ versucht hatte, in ihre Wohnung einzudringen. Das Gericht weist die Berufung von P.________ ab und legt ihm die Gerichtskosten von 440 CHF auf.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 11 04 15 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | I. Kammer |
Datum: | 06.01.2005 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 356 ff. OR. Die Konventionalstrafe gemäss Gesamtarbeitsvertrag hat pönalen Charakter und ist nicht vererblich. |
Schlagwörter : | Konventionalstrafe; Erben; Recht; Busse; Charakter; Beschluss; Gesamtarbeitsvertrag; Bauhauptgewerbe; Amtsgericht; Klage; Appellation; Druey; Schweizerisches; Prozessrecht; Verfahrens; ======================================================================; Paritätische; Berufskommission; Bauhauptgewerbes; Kantons; Luzern; Bauunternehmer; Landesmantelvertrag; Punkten |
Rechtsnorm: | Art. 357a OR ;Art. 560 ZGB ; |
Referenz BGE: | 116 II 302; |
Kommentar: | - |
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