Zusammenfassung des Urteils 11 01 146: Obergericht
Der Assuré, U.________, hat nach einem Arbeitsunfall eine Rente beantragt, da er aufgrund einer Verletzung an seinem rechten Bein nicht mehr arbeiten konnte. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) hat festgestellt, dass er in einer angepassten Tätigkeit arbeitsfähig ist und ihm daher nur eine teilweise Rente zugesprochen. Die medizinischen Gutachten und Berichte stützen diese Entscheidung, da keine schwerwiegenden Einschränkungen festgestellt wurden. Auch hinsichtlich der psychischen Beschwerden, die der Assuré angibt, konnte keine adäquate Kausalität zum Arbeitsunfall nachgewiesen werden. Daher wird die Entscheidung der CNA, eine Rente von 11% zu gewähren, bestätigt. Es besteht kein Anlass für eine zusätzliche medizinische Untersuchung.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | 11 01 146 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | I. Kammer |
| Datum: | 28.11.2001 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 93 und 265a Abs. 4 SchKG. Die Grundsätze zur Ermittlung des Notbedarfs eines verheirateten Schuldners sind auch im Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens anwendbar, und zwar unabhängig davon, ob der Betreibung ein vor oder nach Eheabschluss ausgestellter Verlustschein zugrunde liegt. |
| Schlagwörter : | Schuldner; Verlustschein; Ehegatte; Vermögens; SchKG; Ehegatten; Schuldners; Recht; Einkommen; Berechnung; Amtsgerichtspräsident; Berechnungsweise; Rechtsverweigerung; Ehefrau; Verfahren; Feststellung; Sinne; Be-treibungsforderung; Betrag; Rechtsvorschlag; Obergericht; Nichtigkeitsbeschwerde; Erwägungen:; Begründung; Verlustscheins; Ehegatteneinkommen; ändbaren |
| Rechtsnorm: | Art. 164 ZGB ;Art. 265a KG ;Art. 93 KG ; |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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