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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils ZG.2012.00925: Kantonsgericht

Die Klage aus einem Ehe- und Erbvertrag wurde vor dem Kantonsgericht Glarus verhandelt. Die klagende Partei forderte, dass die beklagte Partei das Vermächtnis gemäss dem Vertrag bezahlt. Die beklagte Partei forderte die Abweisung der Klage. Nach Prüfung des Vertrags und der Umstände entschied das Gericht, dass das Testament des Verstorbenen gültig war und somit die Vermächtnisse aus dem Vertrag widerrufen wurden. Die Klage wurde abgewiesen, die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung wurden der klagenden Partei auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts ZG.2012.00925

Kanton:GL
Fallnummer:ZG.2012.00925
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid ZG.2012.00925 vom 18.08.2016 (GL)
Datum:18.08.2016
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Bindungswirkung eines mit einem Vorbehalt versehenen Erbvertrages
Schlagwörter : Erbvertrag; Vermächtnis; Liegenschaft; Beklagten; Kanton; Testament; Erbvertrages; Partei; Auflage; Verfügung; Vertrag; Wille; Klage; Grundbuch; Erblasser; Gericht; Eheleute; Parteien; Vermächtnisse; Willen; Apos; Drohung; Kantonsgericht; önnen
Rechtsnorm:Art. 105 ZPO ;Art. 106 ZPO ;Art. 28 ZPO ;Art. 467 ZGB ;Art. 469 ZGB ;Art. 482 ZGB ;Art. 490 ZGB ;Art. 494 ZGB ;Art. 505 ZGB ;Art. 86 IPRG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
Schnyder, Basler Kommentar IPR, Art. 1, 2013

Entscheid des Kantongerichts ZG.2012.00925

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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