Zusammenfassung des Urteils SG.2016.00082: Kantonsgericht
Das Kantonsgericht Glarus hat am 8. März 2017 ein Urteil gefällt in einem Fall von versuchter vorsätzlicher Tötung und anderen Delikten. Der Beschuldigte wurde der Gehilfenschaft zum Diebstahl und anderen Straftaten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Zudem wurde eine Geldstrafe von CHF 200.–– verhängt. Die Gerichtskosten wurden dem Beschuldigten auferlegt. Die Privatkläger stellten Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen. Das Gericht entschied über die Zivilforderungen und wies einige davon ab.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | SG.2016.00082 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 08.03.2017 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Versuchte vorsätzliche Tötung etc. |
Schlagwörter : | Beschuldigte; Beschuldigten; Opfer; Jugend; Apos; Person; Privatkläger; Jugendanwaltschaft; Täter; Diebstahl; Verfahren; Sinne; Verteidigung; Schuld; Recht; Kanton; Rolle; Schaden; Einvernahme; Vorfall; Schuldfähigkeit; Video; Versuch; Kantons; Körper |
Rechtsnorm: | Art. 10 SVG ;Art. 10 StPO ;Art. 111 StGB ;Art. 122 StGB ;Art. 123 StPO ;Art. 124 StPO ;Art. 139 StGB ;Art. 144 StGB ;Art. 186 StGB ;Art. 19 StGB ;Art. 22 StGB ;Art. 23 StGB ;Art. 24 StGB ;Art. 25 StGB ;Art. 27 SVG ;Art. 285 StGB ;Art. 40 StGB ;Art. 41 OR ;Art. 426 StPO ;Art. 47 StGB ;Art. 48 StGB ;Art. 48a StGB ;Art. 49 OR ;Art. 49 StGB ;Art. 51 StGB ;Art. 69 StGB ;Art. 90 SVG ; |
Referenz BGE: | 103 IV 65; 131 III 12; 135 IV 206; 137 IV 1; 98 IV 83; |
Kommentar: | Schweizer, Trechsel, Praxis, Zürich , St. Gallen, Art. 24 StGB, 2007 |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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