Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00030: Kantonsgericht
Das Obergericht Glarus hat am 30. Juli 2020 über die Beschwerde betreffend die Beschlagnahme eines Motorfahrzeuges entschieden. A.______, vertreten durch B.______, forderte die Aufhebung des Beschlagnahmebefehls, während die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus die Abweisung der Beschwerde beantragte. Das Gericht entschied, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs gerechtfertigt sei, da der Beschwerdeführer verdächtigt wurde, die Verkehrsregeln qualifiziert grob verletzt zu haben. Es wurde festgestellt, dass die Beschlagnahme zur Verhinderung weiterer Verkehrsregelverletzungen angemessen sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden auf CHF 800.- festgesetzt.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2020.00030 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 30.07.2020 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Beschlagnahme eines Motorfahrzeuges |
Schlagwörter : | Beschwerde; Fahrzeug; Beschlagnahme; Subaru; Einziehung; `Subaru; Beschwerdeführers; Motorfahrzeug; Verkehrsregelverletzung; Staats; Mutter; Motorfahrzeuges; Glarus; Beschlagnahmebefehl; Halter; Staatsanwaltschaft; Gericht; Führerausweis; Kanton; Rechtsvertreter; Verkehrsregelverletzungen; Person; Sinne; Beschwerdeverfahren; Familie; Verfahren; Kantons |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 140 IV 133; |
Kommentar: |
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