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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00030: Kantonsgericht

Das Obergericht Glarus hat am 30. Juli 2020 über die Beschwerde betreffend die Beschlagnahme eines Motorfahrzeuges entschieden. A.______, vertreten durch B.______, forderte die Aufhebung des Beschlagnahmebefehls, während die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus die Abweisung der Beschwerde beantragte. Das Gericht entschied, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs gerechtfertigt sei, da der Beschwerdeführer verdächtigt wurde, die Verkehrsregeln qualifiziert grob verletzt zu haben. Es wurde festgestellt, dass die Beschlagnahme zur Verhinderung weiterer Verkehrsregelverletzungen angemessen sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden auf CHF 800.- festgesetzt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2020.00030

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2020.00030
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2020.00030 vom 30.07.2020 (GL)
Datum:30.07.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Beschlagnahme eines Motorfahrzeuges
Schlagwörter : Beschwerde; Fahrzeug; Beschlagnahme; Subaru; Einziehung; `Subaru; Beschwerdeführers; Motorfahrzeug; Verkehrsregelverletzung; Staats; Mutter; Motorfahrzeuges; Glarus; Beschlagnahmebefehl; Halter; Staatsanwaltschaft; Gericht; Führerausweis; Kanton; Rechtsvertreter; Verkehrsregelverletzungen; Person; Sinne; Beschwerdeverfahren; Familie; Verfahren; Kantons
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:140 IV 133;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2020.00030

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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