Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00025: Kantonsgericht
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Glarus ein, das den Beschuldigten wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht verurteilte. Der Beschuldigte wurde für das Lenken eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und das Nichtentfernen eines `L`-Schildes bestraft. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschuldigte verlor den Fall und muss eine Busse von CHF 220.- zahlen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2020.00025 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 28.08.2020 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | - |
Schlagwörter : | Beschuldigte; Berufung; Fahrzeug; Anhänger; Beschuldigten; Strassenverkehrsamt; Polizei; Anhängerkupplung; `L`-Schild; Verbindung; Fahrzeuge; Kontrollschild; Polizeikontrolle; Fahrzeuges; Befehl; Sinne; Urteil; Vectra; Vorinstanz; ten; Zustand; Kanton; Glarus; Verfahren; Berufungskläger; Busse; Entscheid; Verfahren |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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