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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00025: Kantonsgericht

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Glarus ein, das den Beschuldigten wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht verurteilte. Der Beschuldigte wurde für das Lenken eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und das Nichtentfernen eines `L`-Schildes bestraft. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschuldigte verlor den Fall und muss eine Busse von CHF 220.- zahlen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2020.00025

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2020.00025
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2020.00025 vom 28.08.2020 (GL)
Datum:28.08.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:-
Schlagwörter : Beschuldigte; Berufung; Fahrzeug; Anhänger; Beschuldigten; Strassenverkehrsamt; Polizei; Anhängerkupplung; `L`-Schild; Verbindung; Fahrzeuge; Kontrollschild; Polizeikontrolle; Fahrzeuges; Befehl; Sinne; Urteil; Vectra; Vorinstanz; ­ten; Zustand; Kanton; Glarus; Verfahren; Berufungskläger; Busse; Entscheid; Verfahren
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2020.00025

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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