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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00020: Kantonsgericht

Ein Gesuchsteller beantragt den Ausstand der Staatsanwältin B.______ in einer Strafuntersuchung. Das Obergericht entscheidet, dass das Ausstandsgesuch aufgrund verspäteter Einreichung nicht berücksichtigt werden kann. Selbst wenn das Gesuch rechtzeitig eingereicht worden wäre, gäbe es keine hinreichenden Gründe für den Ausstand. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf CHF 400,-- und sind vom Gesuchsteller zu tragen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2020.00020

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2020.00020
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2020.00020 vom 31.03.2020 (GL)
Datum:31.03.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstandsgesuch
Schlagwörter : Gesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Staatsanwältin; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Gesuchstellers; Ausstandsgesuch; Verfahren; Eingabe; Voreingenommenheit; Obergericht; Untersuchung; Behandlung; Ausstandsbegehren; Ausstandsgr; Rechtsprechung; Behörde; Umstände; Befangenheit; Kanton; Glarus; Gericht; Sachen; Behand­lung; Behörde
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2020.00020

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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