Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00020: Kantonsgericht
Ein Gesuchsteller beantragt den Ausstand der Staatsanwältin B.______ in einer Strafuntersuchung. Das Obergericht entscheidet, dass das Ausstandsgesuch aufgrund verspäteter Einreichung nicht berücksichtigt werden kann. Selbst wenn das Gesuch rechtzeitig eingereicht worden wäre, gäbe es keine hinreichenden Gründe für den Ausstand. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf CHF 400,-- und sind vom Gesuchsteller zu tragen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2020.00020 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 31.03.2020 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Ausstandsgesuch |
Schlagwörter : | Gesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Staatsanwältin; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Gesuchstellers; Ausstandsgesuch; Verfahren; Eingabe; Voreingenommenheit; Obergericht; Untersuchung; Behandlung; Ausstandsbegehren; Ausstandsgr; Rechtsprechung; Behörde; Umstände; Befangenheit; Kanton; Glarus; Gericht; Sachen; Behandlung; Behörde |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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