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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2020.00019: Kantonsgericht

Der Beschwerdeführer A. hat eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus eingereicht, die jedoch als unbegründet abgewiesen wurde. Das Obergericht entscheidet, dass keine Verfahrensverzögerung vorliegt und weist die Beschwerde ab. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 400 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Beschluss des Obergerichts ist ein Zwischenentscheid und schliesst die Strafunter­suchung nicht ab.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2020.00019

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2020.00019
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2020.00019 vom 31.03.2020 (GL)
Datum:31.03.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Rechtsverzögerung
Schlagwörter : Staats; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Glarus; Kanton; Rechtsverzögerung; Kantons; Gericht; Obergericht; Anzeige; Beschluss; Eingabe; Frist; Verfahren; Urteil; Dringlichkeit; Gerichtsgebühr; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Jugendanwaltschaft; Betracht:; «Beschwerdeführer»; «Staatsanwaltschaft»; Rechtsverzögerungsbe­schwerde
Rechtsnorm:Art. 29 BV ;Art. 93 BGG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2020.00019

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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