Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00100: Kantonsgericht
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts abgewiesen, das sich mit einer Beschwerde wegen Anzeigeaufnahme befasste. Der Beschwerdeführer hatte mehrere Schriftstücke eingereicht, die jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Da der Beschwerdeführer bereits zuvor eine verworrene Eingabe eingereicht hatte, wurde entschieden, dass nicht auf die Beschwerde eingetreten wird. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer nicht auferlegt, obwohl dies in ähnlichen Fällen anders sein könnte.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2019.00100 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 27.12.2019 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | - |
Schlagwörter : | `Beschwerde; Anzeigeaufnahme`; Kanton; Eingabe; Verfahren; Glarus; Obergericht; Urteil; Staats; Kantons; Kanzlei; `Beschwerde`; GOG/GL; Verbindung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Bundesgericht; Präsidentin; Verfügung; Jugendanwaltschaft; Beschwerdegegner; Erwägungen; Schalter |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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