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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00100: Kantonsgericht

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts abgewiesen, das sich mit einer Beschwerde wegen Anzeigeaufnahme befasste. Der Beschwerdeführer hatte mehrere Schriftstücke eingereicht, die jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Da der Beschwerdeführer bereits zuvor eine verworrene Eingabe eingereicht hatte, wurde entschieden, dass nicht auf die Beschwerde eingetreten wird. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer nicht auferlegt, obwohl dies in ähnlichen Fällen anders sein könnte.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00100

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00100
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00100 vom 27.12.2019 (GL)
Datum:27.12.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:-
Schlagwörter : `Beschwerde; Anzeigeaufnahme`; Kanton; Eingabe; Verfahren; Glarus; Obergericht; Urteil; Staats; Kantons; Kanzlei; `Beschwerde`; GOG/GL; Verbindung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Bundesgericht; Präsidentin; Verfügung; Jugendanwaltschaft; Beschwerdegegner; Erwägungen; Schalter
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00100

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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