Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00090: Kantonsgericht
Ein Rechtsanwalt hat im Namen seines Mandanten eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Unbekannt eingereicht. Er fordert, dass die Strafuntersuchung von einer externen Staatsanwaltschaft durchgeführt wird, da er eine Befangenheit der hiesigen Staatsanwaltschaft befürchtet. Das Obergericht des Kantons Glarus hat das Ausstandsbegehren des Anwalts gutgeheissen, da alle Staatsanwälte der hiesigen Staatsanwaltschaft in diesem Fall in den Ausstand treten müssen. Die Kosten des Entscheids werden von der Staatskasse übernommen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2019.00090 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 22.11.2019 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Ausstand |
Schlagwörter : | Staats; Ausstand; Staatsanwalt; Kanton; Glarus; Obergericht; Jugendanwaltschaft; Kantons; Staatsanwälte; Ausstandsbegehren; Gesuchsteller; Gericht; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Amtsgeheimnisverletzung; Sinne; Entscheids; Staatskasse; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Beschluss; Verfahren |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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