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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00090: Kantonsgericht

Ein Rechtsanwalt hat im Namen seines Mandanten eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Unbekannt eingereicht. Er fordert, dass die Strafuntersuchung von einer externen Staatsanwaltschaft durchgeführt wird, da er eine Befangenheit der hiesigen Staatsanwaltschaft befürchtet. Das Obergericht des Kantons Glarus hat das Ausstandsbegehren des Anwalts gutgeheissen, da alle Staatsanwälte der hiesigen Staatsanwaltschaft in diesem Fall in den Ausstand treten müssen. Die Kosten des Entscheids werden von der Staatskasse übernommen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00090

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00090
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00090 vom 22.11.2019 (GL)
Datum:22.11.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstand
Schlagwörter : Staats; Ausstand; Staatsanwalt; Kanton; Glarus; Obergericht; Jugendanwaltschaft; Kantons; Staatsanwälte; Ausstandsbegehren; Gesuchsteller; Gericht; Anzeige; Staatsan­waltschaft; Staatsanwalt­schaft; Amtsgeheimnisverletzung; Sinne; Entscheids; Staatskasse; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Beschluss; Verfahren
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00090

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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