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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00085: Kantonsgericht

Ein Beschuldigter wurde vom Obergericht des Kantons Glarus verurteilt, weil er ohne die erforderliche Bewilligung ein Laserzielgerät bestellt hatte. Nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, erschien er nicht zur Einvernahme, wodurch der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Der Beschuldigte beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens, was jedoch abgelehnt wurde, da keine neuen Tatsachen oder Beweise vorlagen. Das Gericht entschied, dass das Revisionsgesuch unbegründet sei und wies darauf nicht ein. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 600 wurden dem Beschuldigten auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00085

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00085
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00085 vom 15.11.2019 (GL)
Datum:15.11.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Revision eines Strafbefehls
Schlagwörter : Beschuldigte; Revision; Staats; Staatsanwaltschaft; Dossier; Beschuldigten; Befehl; Revisionsgesuch; Verfahren; Waffe; Gericht; Einsprache; Einvernahme; Revisionsverfahren; Kanton; Glarus; Eingabe; Befehls; Obergericht; Kantons; Waffengesetz; Sinne; Revisionsgründe; Vorbringen; Lasergerät; önnen
Rechtsnorm:Art. 412 StPO ;Art. 413 StPO ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00085

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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