Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00076: Kantonsgericht
Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn A3 in Glarus Nord geblitzt, weil er mit 139 km/h unterwegs war, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 120 km/h betrug. Er wurde wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von CHF 120 verurteilt. Der Autofahrer legte Berufung ein und argumentierte, dass andere Fahrzeugkategorien bei der Radarkontrolle nicht berücksichtigt wurden, was eine ungleiche Behandlung darstelle. Das Gericht wies die Berufung ab und legte dem Autofahrer die Gerichtskosten von insgesamt CHF 1350 auf.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2019.00076 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 29.11.2019 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Verletzung der Verkehrsregeln |
Schlagwörter : | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Kanton; Kantons; Gleichbehandlung; Verfahren; Glarus; Urteil; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsteilnehmer; Anspruch; Unrecht; Lenker; Obergericht; Geschwindigkeit; Entscheid; Tempo; Verletzung; Verkehrsregeln; Staatsanwaltschaft; Radarkontrolle; Verfahren; Anhänger; Behandlung; Massgabe; Behörde; Situation |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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