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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00076: Kantonsgericht

Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn A3 in Glarus Nord geblitzt, weil er mit 139 km/h unterwegs war, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 120 km/h betrug. Er wurde wegen Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von CHF 120 verurteilt. Der Autofahrer legte Berufung ein und argumentierte, dass andere Fahrzeugkategorien bei der Radarkontrolle nicht berücksichtigt wurden, was eine ungleiche Behandlung darstelle. Das Gericht wies die Berufung ab und legte dem Autofahrer die Gerichtskosten von insgesamt CHF 1350 auf.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00076

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00076
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00076 vom 29.11.2019 (GL)
Datum:29.11.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Verletzung der Verkehrsregeln
Schlagwörter : Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Kanton; Kantons; Gleichbehandlung; Verfahren; Glarus; Urteil; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsteilnehmer; Anspruch; Unrecht; Lenker; Obergericht; Geschwindigkeit; Entscheid; Tempo; Verletzung; Verkehrsregeln; Staatsanwaltschaft; Radarkontrolle; Verfahren; Anhänger; Behandlung; Massgabe; Behörde; Situation
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00076

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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