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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00075: Kantonsgericht

Ein Gesuchsteller hat bei einem Gericht in Glarus beantragt, dass die Staatsanwältin C. in den Ausstand versetzt wird, da sie Informationen über die Beschlagnahme seines Grundstücks an die Presse weitergegeben haben soll. Die Staatsanwältin hat das Ausstandsgesuch abgelehnt, da sie keine Befangenheit sieht. Das Gericht entscheidet, dass keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit der Staatsanwältin vorliegen und weist das Ausstandsgesuch ab. Die Gerichtskosten von CHF 600 werden dem Gesuchsteller auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00075

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00075
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00075 vom 15.04.2020 (GL)
Datum:15.04.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstand
Schlagwörter : Ausstand; Gesuch; Gesuchsteller; Staatsanwältin; Verfahren; Staatsanwalts; Gesuchstellers; Staatsanwaltschaft; Beschlagnahme; Journalist; Person; Verfahrens; Ausstandsgr; Befangenheit; Anschein; Liegenschaft; Ausstandsgesuch; Rechtsvertreter; Anzeige; Verletzung; Behörde; Verfahrensleitung; Journalisten; Personenkreis; Voreingenommenheit; Umstände; Obergericht
Rechtsnorm:Art. 56 StPO ;Art. 58 StPO ;
Referenz BGE:138 IV 142; 140 I 326; 141 IV 178;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00075

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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