Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00062: Kantonsgericht
Das Obergericht des Kantons Glarus hat entschieden, dass auf die Beschwerde von A.______ gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht eingetreten wird, da A.______ den verlangten Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt hat. Die Gerichtsgebühr für die Beschwerdeführerin wird auf CHF 300 festgesetzt. Die Präsidentin des Obergerichts hat diese Verfügung am 15. Oktober 2019 getroffen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2019.00062 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 15.10.2019 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung |
Schlagwörter : | Verfahren; Kanton; Glarus; Staats; Untersuchung; Präsidentin; Verfügung; Kantons; Staatsanwaltschaft; Kostenvorschuss; Nichtanhandnahme; Obergericht; Einstellungsverfügung; Gerichtsgebühr; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Rechtsanwalt; Jugendanwaltschaft; Betracht:; Anzeige; Rechtsvertreter; Eingabe; Aufhebung; Obergerichts |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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