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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00062: Kantonsgericht

Das Obergericht des Kantons Glarus hat entschieden, dass auf die Beschwerde von A.______ gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht eingetreten wird, da A.______ den verlangten Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt hat. Die Gerichtsgebühr für die Beschwerdeführerin wird auf CHF 300 festgesetzt. Die Präsidentin des Obergerichts hat diese Verfügung am 15. Oktober 2019 getroffen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00062

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00062
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00062 vom 15.10.2019 (GL)
Datum:15.10.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung
Schlagwörter : Verfahren; Kanton; Glarus; Staats; Untersuchung; Präsidentin; Verfügung; Kantons; Staatsanwaltschaft; Kostenvorschuss; Nichtanhandnahme; Obergericht; Einstellungsverfügung; Gerichtsgebühr; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Resümee:; Rechtsanwalt; Jugendanwaltschaft; Betracht:; Anzeige; Rechtsvertreter; Eingabe; Aufhebung; Obergerichts
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00062

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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