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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00061: Kantonsgericht

Der Gesuchsteller hat ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwältin C.______ eingereicht, da er den Anschein der Befangenheit in einer laufenden Strafuntersuchung bemängelt. Die Staatsanwältin hatte das Verfahren übernommen, nachdem ihr Vorgänger die Untersuchung schleppend geführt hatte. Der Gesuchsteller war der Meinung, dass seine Beweisanträge nicht angemessen behandelt wurden und reichte deshalb das Ausstandsgesuch ein. Das Obergericht als Beschwerdeinstanz in Strafsachen entschied, dass das Ausstandsbegehren rechtzeitig war, aber keine ausreichenden Gründe für den Ausstand vorlagen. Das Ausstandsbegehren wurde abgewiesen, und die Kosten wurden dem Gesuchsteller auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00061

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00061
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00061 vom 13.09.2019 (GL)
Datum:13.09.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstand
Schlagwörter : Ausstand; Staatsanwältin; Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Beweisanträge; Verfahrens; Ausstandsgr; Staatsanwalt; Ausstandsgesuch; Parteimitteilung; Verfahrensleitung; Staatsanwalts; Befangenheit; Staatsanwaltschaft; Ablehnung; Verfahren; Untersuchung; Anschein; Voreingenommenheit; Ausstandsbegehren; Verletzung; Vorgänger; Anklage; Beweisantrag; Umstände; Gesuchstellers
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:138 IV 142; 141 IV 178;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00061

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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