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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00056: Kantonsgericht

Der Gesuchsteller hat beantragt, dass Staatsanwältin C. aufgrund des Anscheins der Befangenheit in zwei Strafuntersuchungen in den Ausstand tritt. Das Obergericht hat entschieden, dass kein Grund für den Ausstand besteht, da die vorgebrachten Argumente bereits zuvor geprüft wurden und keine neuen Informationen vorliegen. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 300 werden dem Gesuchsteller auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00056

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00056
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00056 vom 13.09.2019 (GL)
Datum:13.09.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstand
Schlagwörter : Ausstand; Gesuchsteller; Verfahren; Staatsanwältin; Obergericht; Verfahrens; Glarus; Beschluss; Befangenheit; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Vorfall; Ausstandsbegehren; Eingabe; Anscheins; Zwangsmassnahmengericht; Disp-Ziff; Ausstandsgesuch; Ausstandsgr; Kanton; Gesuchstellers; Gericht; Verfahrensnummer; Aktion; Personen; Verfügung; Anwaltsbüro; Ersatzmassnahmen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00056

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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