Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00056: Kantonsgericht
Der Gesuchsteller hat beantragt, dass Staatsanwältin C. aufgrund des Anscheins der Befangenheit in zwei Strafuntersuchungen in den Ausstand tritt. Das Obergericht hat entschieden, dass kein Grund für den Ausstand besteht, da die vorgebrachten Argumente bereits zuvor geprüft wurden und keine neuen Informationen vorliegen. Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 300 werden dem Gesuchsteller auferlegt.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2019.00056 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 13.09.2019 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Ausstand |
Schlagwörter : | Ausstand; Gesuchsteller; Verfahren; Staatsanwältin; Obergericht; Verfahrens; Glarus; Beschluss; Befangenheit; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Vorfall; Ausstandsbegehren; Eingabe; Anscheins; Zwangsmassnahmengericht; Disp-Ziff; Ausstandsgesuch; Ausstandsgr; Kanton; Gesuchstellers; Gericht; Verfahrensnummer; Aktion; Personen; Verfügung; Anwaltsbüro; Ersatzmassnahmen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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