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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2016.00038: Kantonsgericht

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Berufungsklägers in Bezug auf die Einräumung eines Notwegrechts abgewiesen. Der Kläger, Alleineigentümer von zwei Liegenschaften, forderte ein Notwegrecht für den Zugang zu seinen Grundstücken. Das Gericht entschied, dass die bestimmungsgemässe Nutzung der Liegenschaften nicht ausreichend sei, um ein umfassendes Notwegrecht zu gewähren. Es wurde festgestellt, dass die Liegenschaften in einer dünn besiedelten Gegend liegen und kein genereller Anspruch auf eine Zufahrt mit einem Motorfahrzeug besteht. Der Kläger hatte zuvor versucht, einen Zugang von einer öffentlichen Strasse zu seinen Grundstücken zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass lediglich ein beschränktes Notwegrecht für ausserordentliche Transporte gewährt werden könne.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2016.00038

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2016.00038
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2016.00038 vom 30.06.2017 (GL)
Datum:30.06.2017
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:-
Schlagwörter : Liegenschaft; Notweg; Liegenschaften; Berufung; Notwegrecht; Grundstück; Glarus; Beklagten; Gemeinde; Zufahrt; Fahrweg; Klägers; Notfahrwegrecht; Fahrwegrecht; Grundbuch; Recht; Woche; Vorinstanz; Sinne; Fahrzeug; Fahrten; Verfahren; Zufahrtsweg; Fahrzeuge; Berufungskläger; Gericht; ässe
Rechtsnorm:Art. 694 ZGB ;
Referenz BGE:101 II 314; 107 II 323; 136 III 130; 85 II 392; 93 II 167;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2016.00038

Anträge der Berufungsbeklagten (gemäss Eingabe vom 7. November 2016 [act. 41 S. 2]):

__

 

Das Gericht zieht in Betracht:

 

I.
(Prozessgeschichte)

 

II.
(Prozessuales)

 

 

III.
(Sachverhalt im Überblick)

 

 

IV.
(Materielle Beurteilung)

 

 

V.
(Kosten- und Entschädigungsfolgen)

 

__

 

Das Gericht beschliesst und erkennt:

 

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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