Zusammenfassung des Urteils OG.2015.00034: Kantonsgericht
Das Obergericht des Kantons Glarus hat am 29. Januar 2016 einen Beschluss gefasst in einem Fall von Verletzung der Verkehrsregeln durch Parkieren ausserhalb von Parkfeldern. Der Beschuldigte A.______ wurde zu einer Busse von CHF 40.– verurteilt. Nachdem A.______ Berufung eingelegt hatte, stellte das Obergericht fest, dass der Strafbefehl vom 8. Juli 2014 mangelhaft war und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben werden musste. Die Sache wurde an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden ausgesetzt, und dem Beschuldigten wurde eine Entschädigung von CHF 1‘000.– zugesprochen.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2015.00034 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 29.01.2016 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Verletzung der Verkehrsregeln |
Schlagwörter : | Staats; Befehl; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Berufung; Anklage; Verfahren; Beschuldigte; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Vorinstanz; Anklageschrift; Urteil; Über; Untersuchung; Kanton; Parkieren; Parkfeldern; Einsprache; Entscheid; Sachverhalt; Befehls; Verfahrens; Verletzung; Verkehrsregeln; Belag; Beurteilung |
Rechtsnorm: | Art. 102 SVG ;Art. 27 SVG ;Art. 356 StPO ;Art. 90 SVG ;Art. 96 VRV ; |
Referenz BGE: | 107 Ib 74; 120 IV 348; 133 IV 116; 134 II 124; 134 II 137; 135 IV 196; 139 IV 62; 141 IV 39; |
Kommentar: |
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