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Urteil Obergericht (GL)

Kopfdaten
Kanton:GL
Fallnummer:OG.2015.00006
Instanz:Obergericht
Abteilung:
Obergericht Entscheid OG.2015.00006 vom 23.09.2016 (GL)
Datum:23.09.2016
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Das Bundesgericht hat mit Entscheid 6B_1211/2016 vom 26. April 2017 eine Beschwerde des Privatklägers gegen diesen Entscheid abgewiesen, soweit es auf diese eingetreten ist.
Schlagwörter : Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Motor; Beschuldigten; Motorrad; Unfall; Privatklägers; Strasse; Bereich; Personen; Personenwagen; Hauptstrasse; Strassen; Licht; Berufung; Kollision; Sernftalstrasse; Einspurstrecke; Oktober; Glarus; Gericht; Liegende; Verkehr; Schwanden; Recht; Gefahren; Unfalls; EIV; Anklage
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar zugewiesen:
Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017
Weitere Kommentare:
Entscheid



Quelle: https://www.gl.ch/rechtspflege/entscheiddatenbank-der-gerichte.html/272
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