Zusammenfassung des Urteils OG.2015.00006: Kantonsgericht
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Entscheid betreffend fahrlässige Körperverletzung abgewiesen. Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall in Schwanden, bei dem der Privatkläger verletzt wurde. Das Obergericht des Kantons Glarus hatte den Beschuldigten schuldig gesprochen und bestraft. Es gab Uneinigkeiten bezüglich der Lichtverhältnisse am Unfallort und der Geschwindigkeit des Motorradfahrers. Nach verschiedenen Untersuchungen und Aussagen konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob die Frontbeleuchtung des Motorrads zum Unfallzeitpunkt funktionierte. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Ausleuchtung der Strasse am Unfallort. Letztendlich wurde der Beschuldigte freigesprochen, da nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass er schuldig war.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2015.00006 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 23.09.2016 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | - |
Schlagwörter : | Privatkläger; Beschuldigte; Motor; Beschuldigten; Motorrad; Unfall; Privatklägers; Strasse; Bereich; Personen; Personenwagen; Hauptstrasse; Licht; Strassen; Berufung; Kollision; Sernftalstrasse; Einspurstrecke; Glarus; Schwanden; Verkehr; Gericht; Unfalls; Anklage; Augenschein; Polizei; Geschwindigkeit; Front |
Rechtsnorm: | Art. 10 StPO ;Art. 12 StGB ;Art. 125 StGB ;Art. 13 VRV ;Art. 14 VRV ;Art. 26 SVG ;Art. 30 VRV ;Art. 36 SVG ;Art. 41 SVG ; |
Referenz BGE: | 116 IV 230; 122 IV 225; 127 I 38; 127 II 302; 129 IV 282; 135 IV 56; 97 IV 165; |
Kommentar: |
Anträge des Privatklägers, Berufungsbeklagten 2 und Anschlussberufungsklägers (gemäss Anschlussberufungserklärung vom 10. Februar 2015 [act. 32] sowie den Ausführungen seiner Rechtsvertreterin an der Verhandlung vom 23. Oktober 2015 [act. 47-48, 50], sinngemäss):
Anträge der Anklägerin, Berufungsbeklagten 1 und Anschlussberufungsklägerin (gemäss Eingaben vom 9. Februar 2015 [act. 31] und vom 14. September 2015 [act. 37], sinngemäss):
Es sei die Berufung des Beschuldigten abzuweisen und das angefochtene Urteil vollumfänglich zu bestätigen.
____
I.
Prozessverlauf und Gegenstand der Berufung
II.
Anklagevorwurf und vorinstanzlicher Entscheid
III.
Prozessuales
IV.
Sachverhalt
V.
Rechtliche Würdigung
VI.
Zivilforderungen
VII.
Beschlagnahmte Gegenstände
VIII.
Kosten- und Entschädigungsfolgen
____
Das Gericht erkennt und beschliesst:
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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