Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00043: Kantonsgericht
Der Fall handelt von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, bei der der Beschuldigte A.______ mit seinem Personenwagen 27 km/h zu schnell fuhr. Er wurde ursprünglich mit einer Busse von Fr. 9‘920.- bestraft, legte jedoch Einspruch ein. Das Kantonsgericht reduzierte die Busse auf Fr. 6‘000.- und teilte die Kosten des Verfahrens zur Hälfte dem Beschuldigten zu. In der Berufung forderte A.______ eine weitere Reduzierung der Busse auf Fr. 480.- und die vollständige Kostenübernahme durch den Staat. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Erhöhung der Busse auf Fr. 9‘920.- und die Aufhebung der Parteientschädigung für A.______. Das Gericht entschied letztendlich, dass eine Busse von Fr. 2‘000.- angemessen sei und wies die Kosten dem Beschuldigten vollständig zu.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2014.00043 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 25.09.2015 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen |
Schlagwörter : | Busse; Staat; Staats; Berufung; Kanton; Urteil; Staatsanwaltschaft; Bussen; Verfahren; Beschuldigte; Kantons; Ordnungsbusse; Autobahn; Ordnungsbussen; Einkommen; Beschuldigten; Verfahren; Verkehr; Verschulden; Berufungskläger; Anschlussberufung; Täter; Höhe; Geschwindigkeit; Gericht; Autobahnen; Kantonsgerichts; Dispositiv; Vorinstanz; Übertretung |
Rechtsnorm: | Art. 16a SVG ;Art. 436 StPO ;Art. 47 StGB ;Art. 5 VRV ; |
Referenz BGE: | 115 IV 137; 134 IV 60; 135 IV 221; 137 IV 352; 138 IV 248; |
Kommentar: |
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