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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2014.00043: Kantonsgericht

Der Fall handelt von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, bei der der Beschuldigte A.______ mit seinem Personenwagen 27 km/h zu schnell fuhr. Er wurde ursprünglich mit einer Busse von Fr. 9‘920.- bestraft, legte jedoch Einspruch ein. Das Kantonsgericht reduzierte die Busse auf Fr. 6‘000.- und teilte die Kosten des Verfahrens zur Hälfte dem Beschuldigten zu. In der Berufung forderte A.______ eine weitere Reduzierung der Busse auf Fr. 480.- und die vollständige Kostenübernahme durch den Staat. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Erhöhung der Busse auf Fr. 9‘920.- und die Aufhebung der Parteientschädigung für A.______. Das Gericht entschied letztendlich, dass eine Busse von Fr. 2‘000.- angemessen sei und wies die Kosten dem Beschuldigten vollständig zu.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2014.00043

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2014.00043
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2014.00043 vom 25.09.2015 (GL)
Datum:25.09.2015
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen
Schlagwörter : Busse; Staat; Staats; Berufung; Kanton; Urteil; Staatsanwaltschaft; Bussen; Verfahren; Beschuldigte; Kantons; Ordnungsbusse; Autobahn; Ordnungsbussen; Einkommen; Beschuldigten; Verfahren; Verkehr; Verschulden; Berufungskläger; Anschlussberufung; Täter; Höhe; Geschwindigkeit; Gericht; Autobahnen; Kantonsgerichts; Dispositiv; Vorinstanz; Übertretung
Rechtsnorm:Art. 16a SVG ;Art. 436 StPO ;Art. 47 StGB ;Art. 5 VRV ;
Referenz BGE:115 IV 137; 134 IV 60; 135 IV 221; 137 IV 352; 138 IV 248;
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2014.00043

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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