Zusammenfassung des Urteils OG.2013.00049: Kantonsgericht
Der Fall dreht sich um eine Forderung aus einem Arbeitsvertrag, bei dem der Berufungskläger gegen die Entscheidung des Kantonsgerichts in Berufung ging. Der Berufungskläger reichte jedoch unzureichende Anträge ein, die den Anforderungen an eine Berufung nicht genügten, weshalb das Gericht nicht darauf eingetreten ist. Zudem wurde festgestellt, dass die Berufung nicht ausreichend begründet wurde und somit auch aus diesem Grund nicht akzeptiert wurde. Der Streitwert des Verfahrens überstieg Fr. 15'000.-, weshalb das Gericht beschloss, nicht auf die Berufung einzutreten. Es wurden keine Kosten erhoben, und die Parteientschädigung wurde abgelehnt, da der Berufungsbeklagten kein Aufwand entstanden war.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2013.00049 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 02.10.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Forderung aus Arbeitsvertrag |
Schlagwörter : | Berufung; Entscheid; Berufungskläger; Seiler; Recht; Begründung; Urteil; Antrag; Entscheides; Verfahren; Berufungsbeklagte; Anträge; Rechtsbegehren; Forderung; Arbeitsvertrag; Kanton; Urteils; Rechtsmittel; Berufungsschrift; Gutheissung; Punkte; Präsident; Kantonsgericht; Eingabe; Erwägungen; Berufungsfrist; Rechtsmittelschrift; Sterchi; Aufhebung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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