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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2012.00074: Kantonsgericht

Die B.______ AG stellte einen Zahlungsbefehl über Fr. 150‘000.- gegen die A.______ ag aus, die daraufhin Rechtsvorschlag erhob. Der Präsident des Kantonsgerichts Glarus hob den Rechtsvorschlag auf und gewährte der B.______ AG provisorische Rechtsöffnung. Die A.______ ag legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Rechtsöffnung. Schliesslich einigten sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, wodurch das Beschwerdeverfahren gegenstandslos wurde. Das Gericht schrieb das Verfahren ab und setzte die Gerichtsgebühr auf Fr. 1‘000.- fest.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2012.00074

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2012.00074
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2012.00074 vom 28.02.2013 (GL)
Datum:28.02.2013
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Rechtsöffnung
Schlagwörter : Recht; Rechtsöffnung; Parteien; Verfahren; Entscheid; Killias; Gericht; Kanton; Obergericht; Vereinbarung; Vergleich; Glarus; Kantons; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Präsident; Betreibungs; Forderung; Kantonsgericht; Prozesskosten; Ab­schreibungsentscheid; Bundesgericht; Streitwert; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2012.00074

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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