Zusammenfassung des Urteils OG.2012.00074: Kantonsgericht
Die B.______ AG stellte einen Zahlungsbefehl über Fr. 150‘000.- gegen die A.______ ag aus, die daraufhin Rechtsvorschlag erhob. Der Präsident des Kantonsgerichts Glarus hob den Rechtsvorschlag auf und gewährte der B.______ AG provisorische Rechtsöffnung. Die A.______ ag legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Rechtsöffnung. Schliesslich einigten sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, wodurch das Beschwerdeverfahren gegenstandslos wurde. Das Gericht schrieb das Verfahren ab und setzte die Gerichtsgebühr auf Fr. 1‘000.- fest.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2012.00074 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 28.02.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Rechtsöffnung |
Schlagwörter : | Recht; Rechtsöffnung; Parteien; Verfahren; Entscheid; Killias; Gericht; Kanton; Obergericht; Vereinbarung; Vergleich; Glarus; Kantons; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Präsident; Betreibungs; Forderung; Kantonsgericht; Prozesskosten; Abschreibungsentscheid; Bundesgericht; Streitwert; Geschäftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: |
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