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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2012.00043: Kantonsgericht

Die Beschwerdeführerin, vertreten durch B., hat Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus eingereicht, die das Strafverfahren gegen C. wegen Veruntreuung und Diebstahl eingestellt hatte. D. hatte C. beschuldigt, private Ausgaben über das Geschäftskonto getätigt zu haben. Das Gericht entschied, dass die Beschwerde zulässig sei, da ein Vermögensschaden entstanden sei und ein Tatverdacht gegen C. bestehe. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht nicht ausreichend untersucht und die Beschwerde wurde gutgeheissen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2012.00043

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2012.00043
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2012.00043 vom 18.01.2013 (GL)
Datum:18.01.2013
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Beschwerde gegen Einstellungsverfügung
Schlagwörter : Staats; Geschäft; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Einstellungsverfügung; Glarus; Anklage; Kanton; Jugendanwaltschaft; Sinne; Kantons; Gericht; Laden; Verhalten; Bereich; Verfahrens; Eingabe; Verfahren; Geschäftsbesorgung; Sodann; Rechnung; Buchhaltung; Entscheid; Zweifel; Apos; Untersuchung; Geschäftskonto
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2012.00043

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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