E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2012.00013: Kantonsgericht

Ein Gesuchsteller hat beantragt, dass Staatsanwalt X. in einem Strafverfahren in den Ausstand treten soll, da er bereits belastende Informationen über den Fall besitzt. Das Obergericht als Beschwerdeinstanz in Strafsachen entscheidet über das Ausstandsbegehren. Der Gesuchsteller argumentiert, dass Staatsanwalt X. aufgrund der belastenden Informationen nicht mehr unabhängig sei. Das Gericht weist das Ausstandsbegehren ab und legt die Kosten dem Gesuchsteller auf.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2012.00013

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2012.00013
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2012.00013 vom 10.04.2012 (GL)
Datum:10.04.2012
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Ausstandsgesuch gegen ein Mitglied der Staatsanwaltschaft
Schlagwörter : Staatsanwalt; Befehl; Einsprache; Verfahren; Ausstand; Staatsanwaltschaft; Einvernahme; Gesuchsteller; Verfahrens; Verfahren; Mitglied; Gericht; Rechtsvertreter; Einvernahmen; Urteil; Ausstandsgesuch; Obergericht; Staatsanwalt­schaft; Behandlung; Einvernahmeprotokolle; ­den; Person; ­lich; Kanton; Glarus; Eingabe; ützt
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
Schmid, Schweizer, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich, St. Gallen , 2009

Entscheid des Kantongerichts OG.2012.00013

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.