Zusammenfassung des Urteils OG.2012.00013: Kantonsgericht
Ein Gesuchsteller hat beantragt, dass Staatsanwalt X. in einem Strafverfahren in den Ausstand treten soll, da er bereits belastende Informationen über den Fall besitzt. Das Obergericht als Beschwerdeinstanz in Strafsachen entscheidet über das Ausstandsbegehren. Der Gesuchsteller argumentiert, dass Staatsanwalt X. aufgrund der belastenden Informationen nicht mehr unabhängig sei. Das Gericht weist das Ausstandsbegehren ab und legt die Kosten dem Gesuchsteller auf.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2012.00013 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 10.04.2012 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Ausstandsgesuch gegen ein Mitglied der Staatsanwaltschaft |
Schlagwörter : | Staatsanwalt; Befehl; Einsprache; Verfahren; Ausstand; Staatsanwaltschaft; Einvernahme; Gesuchsteller; Verfahrens; Verfahren; Mitglied; Gericht; Rechtsvertreter; Einvernahmen; Urteil; Ausstandsgesuch; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Behandlung; Einvernahmeprotokolle; den; Person; lich; Kanton; Glarus; Eingabe; ützt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Schmid, Schweizer, Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich, St. Gallen , 2009 |
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