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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2010.00043: Kantonsgericht

In dem vorliegenden Fall ging es um eine Forderung aus einem Arbeitsvertrag zwischen B.______ und der A.______ GmbH, die in Kabul tätig war. B.______ forderte eine Lohnnachzahlung von insgesamt € 118‘178.‑ für Überstunden, Sonntags- und Nachtarbeit. Das Kantonsgericht wies die Klage ab, worauf B.______ Berufung einlegte. Die Vorinstanz schloss die Anwendbarkeit des schweizerischen Arbeitsgesetzes aus und wies die Klage erneut ab. Das Obergericht hob das Urteil auf und wies die Klage zur erneuten Prüfung an das Kantonsgericht zurück. Die A.______ GmbH wurde zur Zahlung von Verfahrenskosten und einer Entschädigung für einen versäumten Verhandlungstermin verurteilt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2010.00043

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2010.00043
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2010.00043 vom 18.01.2013 (GL)
Datum:18.01.2013
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Forderung aus Arbeitsvertrag
Schlagwörter : Arbeit; Recht; Beweis; Berufung; Parteien; Über; Urteil; Vorinstanz; Gericht; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Verfahren; Kabul; Arbeitgeber; ­che; Kanton; Kantonsgericht; Klage; Entscheid; Tatsache; Glarus; Anschlussberufung; Bäcker; Entschädigung; Arbeitszeit; Tarbeit; Schweiz; Geiser; Überstunden; Zeugen
Rechtsnorm:Art. 8 ZGB ;
Referenz BGE:-
Kommentar:
Müller, Geiser, von Kaenel, Wyler, Kommentar ArG 1 N 3; , 2005

Entscheid des Kantongerichts OG.2010.00043

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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