Zusammenfassung des Urteils OG.2010.00043: Kantonsgericht
In dem vorliegenden Fall ging es um eine Forderung aus einem Arbeitsvertrag zwischen B.______ und der A.______ GmbH, die in Kabul tätig war. B.______ forderte eine Lohnnachzahlung von insgesamt € 118‘178.‑ für Überstunden, Sonntags- und Nachtarbeit. Das Kantonsgericht wies die Klage ab, worauf B.______ Berufung einlegte. Die Vorinstanz schloss die Anwendbarkeit des schweizerischen Arbeitsgesetzes aus und wies die Klage erneut ab. Das Obergericht hob das Urteil auf und wies die Klage zur erneuten Prüfung an das Kantonsgericht zurück. Die A.______ GmbH wurde zur Zahlung von Verfahrenskosten und einer Entschädigung für einen versäumten Verhandlungstermin verurteilt.
Kanton: | GL |
Fallnummer: | OG.2010.00043 |
Instanz: | Kantonsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 18.01.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | Forderung aus Arbeitsvertrag |
Schlagwörter : | Arbeit; Recht; Beweis; Berufung; Parteien; Über; Urteil; Vorinstanz; Gericht; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Verfahren; Kabul; Arbeitgeber; che; Kanton; Kantonsgericht; Klage; Entscheid; Tatsache; Glarus; Anschlussberufung; Bäcker; Entschädigung; Arbeitszeit; Tarbeit; Schweiz; Geiser; Überstunden; Zeugen |
Rechtsnorm: | Art. 8 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | Müller, Geiser, von Kaenel, Wyler, Kommentar ArG 1 N 3; , 2005 |
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